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EuGH: Verkauf von Gebrauchtsoftware zulässig

Games auf PC, PS3, Xbox 360, Wii etc.

EuGH: Verkauf von Gebrauchtsoftware zulässig

Beitragsnummer:#1  Ungelesener Beitragvon musashi » 03.07.2012, 12:49

Erst einmal Lesestoff: http://www.heise.de/newsticker/meldung/ ... 29754.html

Interessant dürfte sein, in wie fern sich das Urteil auf die Spielehersteller auswirkt. Steam, Origin, Blizzard & Co müssten mMn darauf reagieren, oeder sehe ich das falsch?
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Re: EuGH: Verkauf von Gebrauchtsoftware zulässig

Beitragsnummer:#2  Ungelesener Beitragvon Doc Chaos » 03.07.2012, 13:31

Steam verkauft IIRC nur zeitlich unbegrenzte Nutzungslizenzen und ist daher nicht betroffen. Kann aber sein dass ich da veralteten Infostand habe.
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Re: EuGH: Verkauf von Gebrauchtsoftware zulässig

Beitragsnummer:#3  Ungelesener Beitragvon AndyydnA » 03.07.2012, 13:34

http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpoli ... 42260.html

"Stehe der mit dem Verkauf geschlossene Lizenzvertrag ein dauerhaftes Nutzungsrecht vor, sei dies nicht an den Erstkäufer gebunden - das Eigentum der Kopie werde übertragen, von der Firma an den Käufer. Allerdings dürfe der Erstkäufer die Software nach dem Weiterverkauf nicht in Kopie behalten. Im Klartext: Wer ein Stück Software weiterverkauft, darf es nicht gleichzeitig weiter selbst benutzen. "

Sollte damit auch hinfällig sein. Imho sollte das Auswirkungen auf Steam & Co haben.
Zuletzt geändert von AndyydnA am 03.07.2012, 13:34, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: EuGH: Verkauf von Gebrauchtsoftware zulässig

Beitragsnummer:#4  Ungelesener Beitragvon musashi » 03.07.2012, 14:10

Aus dem Blzz Forum... da hat einer einfach mal mit Bezug auf das heutige Urteil angefragt:

Hallo xxxxxxxxx

ich schreibe dir bezüglich deiner Anfrage zur Loslösung deines Diablo III CD-Keys.

Leider habe ich keine Möglichkeit den CD-Key wieder von deinem Account zu lösen. Auf rechtliche Fragen dazu kann ich nicht eingehen, dafür kann ich dich nur an unsere Rechtsabteilung weiterleiten. Diese kannst du auf postalischem Wege unter folgender Adresse kontaktieren:

Blizzard Entertainment Europe
Legal Department
145, rue Yves Le Coz
78000 Versailles
France

Mit freundlichen Grüßen,

Gamemaster Valratesch
Kundendienst
Blizzard Entertainment
http://eu.blizzard.com/support
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Re: EuGH: Verkauf von Gebrauchtsoftware zulässig

Beitragsnummer:#5  Ungelesener Beitragvon AndyydnA » 03.07.2012, 14:14

Bei Steam gibt es auch schon Anfragen:
http://forums.steampowered.com/forums/s ... ?t=2783268
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Re: EuGH: Verkauf von Gebrauchtsoftware zulässig

Beitragsnummer:#6  Ungelesener Beitragvon KoreaEnte » 03.07.2012, 18:25

Wie sieht es dann aus mit MP3s und Co?
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Re: EuGH: Verkauf von Gebrauchtsoftware zulässig

Beitragsnummer:#7  Ungelesener Beitragvon quadpumped » 06.07.2012, 13:42

sehr gutes Urteil.
scheiss auf DRM und Benutzerunfreundliche ToS.
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Re: EuGH: Verkauf von Gebrauchtsoftware zulässig

Beitragsnummer:#8  Ungelesener Beitragvon FragCool » 06.07.2012, 14:30

KoreaEnte hat geschrieben:Wie sieht es dann aus mit MP3s und Co?



Gilt nur für "Software" die Schleifen und Bedingungen enthält. D.h. MP3s nicht
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Re: EuGH: Verkauf von Gebrauchtsoftware zulässig

Beitragsnummer:#9  Ungelesener Beitragvon KoreaEnte » 06.07.2012, 19:47

Ebooks haben sowas aber oder?
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Re: EuGH: Verkauf von Gebrauchtsoftware zulässig

Beitragsnummer:#10  Ungelesener Beitragvon FragCool » 07.07.2012, 21:57

Nö, ist nur ne aufgebröselte Text Datei
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