http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpoli ... 42260.html"Stehe der mit dem Verkauf geschlossene Lizenzvertrag ein dauerhaftes Nutzungsrecht vor, sei dies nicht an den Erstkäufer gebunden - das Eigentum der Kopie werde übertragen, von der Firma an den Käufer. Allerdings dürfe der Erstkäufer die Software nach dem Weiterverkauf nicht in Kopie behalten. Im Klartext: Wer ein Stück Software weiterverkauft, darf es nicht gleichzeitig weiter selbst benutzen. "
Sollte damit auch hinfällig sein. Imho sollte das Auswirkungen auf Steam & Co haben.