Nebenjob versteuern? Wenn ja, wie?
- Benny
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Nebenjob versteuern? Wenn ja, wie?
Hi,
ich arbeite als Fachinformatiker in einem Konzern.
Die Firma meiner besten Freundin ist dagegen sehr klein (3 Mitarbeiter).
Ich soll dort simple Aufgaben erledigen. PCs austauschen etc.
Denke mit allem drum und dran werde ich bei unter 400€ landen.
Habe nun einige Fragen.
a) Muss ich das in meine Steuer angeben? Ich gehe mal von ja aus ;) Und wenn ja wo rein genau?
b) bis 400€ ist es steuerfrei oder? Wenn ich drüber komme wieviel Steuer wird da fällig?
c) Die Chefin fragt mich nach einer Privatrechnung damit sie das absetzen kann. Ist sowas in Ordnung?
Vielen Dank für die Antworten ;)
Benny
ich arbeite als Fachinformatiker in einem Konzern.
Die Firma meiner besten Freundin ist dagegen sehr klein (3 Mitarbeiter).
Ich soll dort simple Aufgaben erledigen. PCs austauschen etc.
Denke mit allem drum und dran werde ich bei unter 400€ landen.
Habe nun einige Fragen.
a) Muss ich das in meine Steuer angeben? Ich gehe mal von ja aus ;) Und wenn ja wo rein genau?
b) bis 400€ ist es steuerfrei oder? Wenn ich drüber komme wieviel Steuer wird da fällig?
c) Die Chefin fragt mich nach einer Privatrechnung damit sie das absetzen kann. Ist sowas in Ordnung?
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Benny
Mit einem Kursziel ist es wie mit einer kaputten Uhr: Auch die geht 2x am Tag richtig.
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Re: Nebenjob versteuern? Wenn ja, wie?
Als erstes muss du es mit deiner Firma abklären ob du sowas machen darfst oder nicht.
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http://www.ab-pfiff.de/
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Re: Nebenjob versteuern? Wenn ja, wie?
Afaik gehen 400 Euro-Jobs auch ohne Zustimmung des Arbeitgebers, solange man nicht in Konkurrenz zum Hauptarbeitgeber tritt und die eigentliche Arbeit darunter leidet.
Zuletzt geändert von AndyydnA am 24.04.2013, 14:15, insgesamt 1-mal geändert.
- Benny
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Re: Nebenjob versteuern? Wenn ja, wie?
mal abgesehen ob ich das darf oder nicht ;) das klär ich vorher so und so
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Re: Nebenjob versteuern? Wenn ja, wie?
wenn du ne rechnung stellst bist du selbständig: vorher gewerbe anmelden, regelmäßige steuererklärungen etc. da hängt ein riesiger rattenschwanz für dich dran. für den AG ist das natürlich das einfachste. der bekommt dann eine rechnung und fertig.
beim 450€ (wurde 2013 erhöht) job gibt es keine rechnung von dir. vielmehr muss dich der AG ordnungsgemäß anmelden, pauschale steuern und sozialversicherung zahlen, lohnabrechnung erstellen. viel aufwand für den AG, wenig für dich. ausserdem bleibt dir von 400€ auch 400€ über. das ist bei der selbständigen variante nicht der fall.
beim 450€ (wurde 2013 erhöht) job gibt es keine rechnung von dir. vielmehr muss dich der AG ordnungsgemäß anmelden, pauschale steuern und sozialversicherung zahlen, lohnabrechnung erstellen. viel aufwand für den AG, wenig für dich. ausserdem bleibt dir von 400€ auch 400€ über. das ist bei der selbständigen variante nicht der fall.
Zuletzt geändert von stanglwirt am 24.04.2013, 15:55, insgesamt 2-mal geändert.
MfG
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Re: Nebenjob versteuern? Wenn ja, wie?
Wenn es im Arbeitsvertrag aber geregelt ist das man sämtliche Nebentätikeiten mit dem ARbeitgeber Abklären muss (so wie bei mir) sollte man das als erstes abklären.AndyydnA hat geschrieben:Afaik gehen 400 Euro-Jobs auch ohne Zustimmung des Arbeitgebers, solange man nicht in Konkurrenz zum Hauptarbeitgeber tritt und die eigentliche Arbeit darunter leidet.
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Re: Nebenjob versteuern? Wenn ja, wie?
Ich hatte vor 3 Jahren genau die gleiche Situation. Damals noch 400€-Job(Mini-Job, nicht als Selbstständiger). Ich musste nichts weiter bei der Steuererklärung angeben, musste es nur mit meinem (Haupt-)Arbeitgeber abklären.
also:
a) soweit ich weiß: nein
b) lohnt sich nicht wirklich wenn man drüber kommt, dann muss es schon deutlich drüber sein
c) Selbstständig ist mit einer Anstellung eher aufwändig, die Chefin möchte es am liebsten so machen weil es für sie am günstigsten ist und sie den wenigstens Aufwand hat, ich würde davon abraten.
also:
a) soweit ich weiß: nein
b) lohnt sich nicht wirklich wenn man drüber kommt, dann muss es schon deutlich drüber sein
c) Selbstständig ist mit einer Anstellung eher aufwändig, die Chefin möchte es am liebsten so machen weil es für sie am günstigsten ist und sie den wenigstens Aufwand hat, ich würde davon abraten.
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Re: Nebenjob versteuern? Wenn ja, wie?
a) Ja, außer es ist ein sog. "Mini-Job", bei der Knappschaft Bahn-See vom ArbeitG angemeldet.
b) Steuern sind meistens fällig. Beim "Mini-Job" 2% Pauschalversteuerung durch den ArbeitG = günstig für den ArbeitN. Bei Versteuerung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb (nachhaltige Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht) kommt es natürlich auf den pers. Steuersatz und weitere Details an. Als Faustformel würde ich bei einer solchen Nebentätigkeit 30% für ESt, SolZ und ggf. Kirchensteuer ansetzen. Dafür kann man hier die Betriebsausgaben von den Einnahmen abziehen.
c) Privatrechnung wäre grundsätzlich steuerlich nicht ganz so problematisch wie der Aspekt, dass es sich hier um eine Scheinselbständigkeit handelt. Kriterien sind u.a. Weisungsgebundenheit und organisatorische Eingliederung in den Betrieb, fehlendes Auftreten/Werbung auf dem freien Markt, nur ein Auftraggeber etc. Hierfür haftet aber IMO der Arbeitgeber, wenn bei einer (wenn auch unwahrscheinlichen) Prüfung des Finanzamts, der Sozialversicherungen oder der FSAK des Zolls dies so festgestellt wird.
b) Steuern sind meistens fällig. Beim "Mini-Job" 2% Pauschalversteuerung durch den ArbeitG = günstig für den ArbeitN. Bei Versteuerung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb (nachhaltige Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht) kommt es natürlich auf den pers. Steuersatz und weitere Details an. Als Faustformel würde ich bei einer solchen Nebentätigkeit 30% für ESt, SolZ und ggf. Kirchensteuer ansetzen. Dafür kann man hier die Betriebsausgaben von den Einnahmen abziehen.
c) Privatrechnung wäre grundsätzlich steuerlich nicht ganz so problematisch wie der Aspekt, dass es sich hier um eine Scheinselbständigkeit handelt. Kriterien sind u.a. Weisungsgebundenheit und organisatorische Eingliederung in den Betrieb, fehlendes Auftreten/Werbung auf dem freien Markt, nur ein Auftraggeber etc. Hierfür haftet aber IMO der Arbeitgeber, wenn bei einer (wenn auch unwahrscheinlichen) Prüfung des Finanzamts, der Sozialversicherungen oder der FSAK des Zolls dies so festgestellt wird.
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Re: Nebenjob versteuern? Wenn ja, wie?
Habe gerade etwas gegoogled. Bin wohl doch Scheinselbstständig. Per Definition ist man das wenn man nur 1 Auftraggeber hat. Habe mal meiner Steuerberaterin geschrieben was die dazu sagt. Vielen Dank für alle Antworten!
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- Benny
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Re: Nebenjob versteuern? Wenn ja, wie?
wen es interessiert:
Hallo Herr X ,
damit ihre Nebentätigkeit steuerfrei bleibt muss ihre Bekannte
sie als geringfügig beschäftigter einstellen und bei der Bundesknappschaft
anmelden. Sollte dies nicht erwünscht sein sind sie für die Besteuerung
zuständig. Damit sie eine Rechnung erstellen könne benötigen sie eine
Steuernummer für freiberufler oder Gewerbstreibender. diese können sie
beim Finanzamt beantragen.
Sollte sie per rechnung beschäftigt werden haben wir kein Beraterbefugnis mehr .
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zru Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
-Lohnsteuerhilfeverein-
Hallo Herr X ,
damit ihre Nebentätigkeit steuerfrei bleibt muss ihre Bekannte
sie als geringfügig beschäftigter einstellen und bei der Bundesknappschaft
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Steuernummer für freiberufler oder Gewerbstreibender. diese können sie
beim Finanzamt beantragen.
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Re: Nebenjob versteuern? Wenn ja, wie?
Genau das wurde dir hier auch schon gesagt ;)
- groundzero
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Re: Nebenjob versteuern? Wenn ja, wie?
Hmmmm, was ist denn mit Dozenten, die Nebenberuflich auf Rechnung für Businessschools Vorlesungen halten?
Auch Scheinselbstständigkeit?
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Re: Nebenjob versteuern? Wenn ja, wie?
Hm, ich selbst bin auch seit diesem Jahr als nebenamtlicher Dozent für meinen AG tätig, bei dem ich auch angestellt bin. Das ist doch dann "nur" eine Honorartätigkeit, die in der Steuererklärung angegeben werden muss?! Das Problem hab ich bei der ESt-Erklärung nächstes Jahr auch, wie ich damit umzugehen habe.
Zuletzt geändert von Rayzor am 27.04.2013, 09:15, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Nebenjob versteuern? Wenn ja, wie?
Wenn es unterschiedliche Schools sind, dürfte das unproblematisch sein.groundzero hat geschrieben:Hmmmm, was ist denn mit Dozenten, die Nebenberuflich auf Rechnung für Businessschools Vorlesungen halten?
Auch Scheinselbstständigkeit?
@rayzor du hälst für deinen AG woanders Vorlesungen? Dann dürfte das zum normalen Angestelltenverhältnis gehören.
- Benny
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Re: Nebenjob versteuern? Wenn ja, wie?
ja, wollts nur vollständigkeithalber posten ;)KoreaEnte hat geschrieben:Genau das wurde dir hier auch schon gesagt ;)
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Re: Nebenjob versteuern? Wenn ja, wie?
Ich habe Geld (Honorar) für Unterrichtseinheiten von einer Stabsstelle meines AG bekommen - ohne Abzüge.KoreaEnte hat geschrieben:Wenn es unterschiedliche Schools sind, dürfte das unproblematisch sein.groundzero hat geschrieben:Hmmmm, was ist denn mit Dozenten, die Nebenberuflich auf Rechnung für Businessschools Vorlesungen halten?
Auch Scheinselbstständigkeit?
@rayzor du hälst für deinen AG woanders Vorlesungen? Dann dürfte das zum normalen Angestelltenverhältnis gehören.
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Re: Nebenjob versteuern? Wenn ja, wie?
Es kommt immer auf den genauen Einzelfall an, spontan würde ich aber sagen, es klingt eher nach normalem Arbeitslohn.
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Re: Nebenjob versteuern? Wenn ja, wie?
Ne, ich meine schon jeweils nur an einer School.KoreaEnte hat geschrieben:Wenn es unterschiedliche Schools sind, dürfte das unproblematisch sein.groundzero hat geschrieben:Hmmmm, was ist denn mit Dozenten, die Nebenberuflich auf Rechnung für Businessschools Vorlesungen halten?
Auch Scheinselbstständigkeit?
@rayzor du hälst für deinen AG woanders Vorlesungen? Dann dürfte das zum normalen Angestelltenverhältnis gehören.
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Re: Nebenjob versteuern? Wenn ja, wie?
Wer ist Träger der Einrichtung? Öffentliche Hand oder privat? Grundsätzlich gibt es ja für u.a. nebenberufliche Ausbilder den sog. 'Übungsleiterfreibetrag' und damit einhergehend die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 26 bzw. Nr. 26a EStG.
Zuletzt geändert von PdW am 27.04.2013, 21:50, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Nebenjob versteuern? Wenn ja, wie?
Du glaubst doch nicht wirklich, dass man einen Proffesor für die Übungsleiterfreipauschale vom Sofa bekommt oder? ;)
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Re: Nebenjob versteuern? Wenn ja, wie?
Okay, aber ein Professor ist auch kein 'Ausbilder' im Nebenberuf. Und seine zusätzlichen Vorträge ohnehin Einkünfte aus selbständiger Arbeit , sofern von Dritter Seite bezahlt. Und ich glaube nicht, dass ein Professor seine Vortragstätigkeit von irgendwelchen Freibeträgen abhängig macht... :)
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Re: Nebenjob versteuern? Wenn ja, wie?
Interessant, da könnte ich theoretisch auf drunter fallen, da ich im öffentlichen Dienst beschäftigt bin?
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Re: Nebenjob versteuern? Wenn ja, wie?
@Benny
Das ganze ist relativ schwierig. Als erstes solltest du dich mal erkundigen, was der Unterschied zwischen einem eigenen Gewerbe und einem Freiberuf ist: http://www.klicktipps.de/gewerbe-freiberuf.php
Auf der Seite gibts auch viele weitere nützliche Infos.
Für dich würde dann ein Gewerbe in Frage kommen. Wie stanglwirt schon geschrieben hat, gibt es da relativ viel Verwaltungsarbeit und man muss die Einnahmen versteuern. Daher wäre in deinem Fall ein Minijob auf 450-Euro-Basis deutlich angenehmerl, für die Chefin jedoch nicht. Musst du also ausdiskutieren.
Das ganze ist relativ schwierig. Als erstes solltest du dich mal erkundigen, was der Unterschied zwischen einem eigenen Gewerbe und einem Freiberuf ist: http://www.klicktipps.de/gewerbe-freiberuf.php
Auf der Seite gibts auch viele weitere nützliche Infos.
Für dich würde dann ein Gewerbe in Frage kommen. Wie stanglwirt schon geschrieben hat, gibt es da relativ viel Verwaltungsarbeit und man muss die Einnahmen versteuern. Daher wäre in deinem Fall ein Minijob auf 450-Euro-Basis deutlich angenehmerl, für die Chefin jedoch nicht. Musst du also ausdiskutieren.
- groundzero
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Re: Nebenjob versteuern? Wenn ja, wie?
Zeigt schon wie kaputt, das Steuersystem in Deutschland ist.
Da will man mehr arbeiten und das ganze ist so kompliziert, dass es sich schon fast nicht mehr lohnt.
Da will man mehr arbeiten und das ganze ist so kompliziert, dass es sich schon fast nicht mehr lohnt.
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Re: Nebenjob versteuern? Wenn ja, wie?
Nein ground, das ist für nur kompliziert, weil es sich der Arbeitgeber dadurch sehr leicht machen will und alle Verantwortung, Verwaltung, Versteuerung, soziale Absicherung und das Risiko von Arbeitsunfähigkeit/Ausfall bzw. das Unternehmerrisiko im Allgemeinen auf einen möglichen Scheinselbständigen abwälzen will.
Für einen "normalen" Selbständigen ist das ein Fall für den Steuerberater und somit für den Leistenden/Unternehmer 'nur' mit den Pflichten eines gewissenhaften Kaufmannes verbunden.
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