Der Verbraucherzentrale Bundesverband (Vzbv) verklagt Valve. Valve sollte laut Vzbv bis September 2012 eine Unterlassungserklärung abgeben und in Zukunft den Weiterverkauf über die Online-Plattform Steam erworbener Spiele ermöglichen. Der Vzbv bezieht sich dabei auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes, das besagt, dass gebrauchte Software grundsätzlich weiterverkauft werden darf. Valve unterbinde dies aber in Steam vollends. Selbst das Weitergeben eines kompletten Steam-Accounts verstößt gegen Valves AGB.
Ja, 2012. Sonst hätte Valve ja noch ein paar Monate Zeit um zu reagieren und es wäre noch nicht zur Klage gekommen.
Bin sehr gespannt wie das ausgeht. War es bei Steam nicht so, dass man eigentlich keine Kopie des Spiels erwirbt, sondern nur ein Nutzungsrecht? Und Nutzungsrechte werden doch anders geregelt und man kann durchaus untersagen, dass diese weiterverkaufbar sind, oder?
In the absence of light, darkness reigns supreme. -buddhist proverb
Geht das automatisch durch die Instanzen bis hoch zum EuGH? Mein Stand ist dass dessen Urteil besagt dass der Verkauf gebrauchter Software nicht untersagt werden darf wenn möglich, allerdings keine Verpflichtung besteht diesen zu ermöglichen. Der vzbv möchte da offensichtlich ein Grundsatzurteil für die gesamte Branche erwirken.
So hab ich das bisher auch verstanden. Wäre zwar wünschenswert, aber ich glaube nicht daran, dass sich da groß was ändern wird. Nur für Deutschland wird Valve sicher kein solches Feature (dass sie ja gar nicht wollen) einführen. Aber den Markt Deutschland rausschmeissen und Steam hier "abschalten" geht natürlich genauso wenig. Man darf gespannt bleiben. :)
In the absence of light, darkness reigns supreme. -buddhist proverb
Für diesen Beitrag wurde dem Autor Doc Chaos gedankt von: Idracab