Fujitsu Siemens Computers sieht klare Standortnachteile

(Auszug aus der Pressemitteilung)

München, 23. Dezember 2004 – Fujitsu Siemens Computers, das führende europäische IT-Unternehmen und der Marktführer in Deutschland zeigt sich enttäuscht vom heutigen Urteil des Landgerichts München, das eine pauschale Urheberrechtsabgabe auf PCs in Höhe von zwölf Euro festlegt. Das Unternehmen kündigt an, wahrscheinlich Rechtsmittel gegen die Entscheidung einzulegen. Zugleich fordert President & CEO Bernd Bischoff ein entschiedenes Engagement der Politik: „Es kann nicht angehen, dass die Urheberrechts-Verwertungsgesellschaften aufgrund veralteter Rechtsnormen ein digitales Produkt nach dem anderen mit Abgaben belegen, ohne dass der Gesetzgeber klare Vorgaben zur Abgabenpflicht in der digitalen Informationsgesellschaft macht. Wir fürchten von dem Urteil eine fatale Signalwirkung auf das derzeit laufende Gesetzgebungsverfahren zur Urheberrechtsnovelle.“

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Fujitsu Siemens Computers, das von der Verwertungsgesellschaft Wort vor dem Landgericht München auf Zahlung einer pauschale Urheberrechtsabgabe auf PCs verklagt wurde, appelliert nachdrücklich an den Gesetzgeber klar zu stellen, dass für PCs als solche keine urheberrechtliche Abgabenpflicht besteht. Dazu Bernd Bischoff: „Die anstehende Novellierung des Gesetzes zum Urheberrecht muss der Gesetzgeber nutzen, die Informationsgesellschaft zu fördern und dafür attraktive Rahmenbedingungen zu schaffen.“

Fatales Signal für Standort und Wettbewerb
Bernd Bischoff weiter: „Eine Defacto-Steuer auf den PC ist für die deutsche Wirtschaft außerdem ein Signal in die völlig falsche Richtung. Die IT Industrie ist eine der Branchen, die für die Zukunft des Standorts Deutschland eine herausragende Rolle spielen. Mehrkosten verhindern Innovationen und behindern den dringend erforderlichen wirtschaftlichen Aufschwung.“

Derzeit beschäftigt Fujitsu Siemens Computers 1 300 Mitarbeiter in der Produktion in Deutschland, und zwar an den Standorten Sömmerda/Thüringen und Augsburg/Bayern. Bernd Bischoff: „Wir wollen unsere Entwicklung und Produktion in Deutschland halten, aber die Bundesregierung muss dafür sorgen, dass die richtigen Rahmenbedingungen herrschen.“

Eine PC-Abgabe belastet außerdem die Verbraucher, die dann in Deutschland für einen PC deutlich mehr bezahlen müssen als in anderen Ländern. Das benachteiligt besonders Schüler und Studenten. Fujitsu Siemens Computers fürchtet zudem eine signifikante Verzerrung des Wettbewerbs zu Ungunsten des Handels. Denn wer seinen PC online im Ausland bestellt oder in einem anderen Land erwirbt, bliebe von der Abgabe verschont.

PC ist nicht vorrangig Kopiergerät
Fujitsu Siemens Computers ist weiterhin der Auffassung, dass bereits das derzeitige Recht den Urheberrechts-Verwertungsgesellschaften keine hinreichende Grundlage gibt, Urheberrechtsabgaben für PCs zu fordern. Das Unternehmen sieht sich darin in Übereinstimmung mit dem Branchenverband Bitkom und den anderen PC-Herstellern. Der PC diene seiner Zweckbestimmung nach (anders als etwa Scanner und CD-Brenner) nicht in erster Linie als Kopiergerät, daher bestehe keine Abgabenpflicht. Für die als Kopiergeräte eingestuften Scanner werden von den Urheberrechts-Verwertungsgesellschaften mindestens 10,23 Euro, für CD Brenner und DVD-Brenner gemäß Tarif 7,50 Euro bzw. 9,21 Euro fällig.