FAT-Patente bestätigt

Auch weiterhin Abgaben der Hersteller

Das Dateisystem FAT32 wird in vielen mobilen Geräten eingesetzt, die Daten mit Windows-PCs austauschen. Dazu gehören neben Digitalkameras und MP3-Playern auch USB-Speicherlösungen. Die FAT-Technologie unterliegt in Amerika allerdings diversen Patenten, und für die Nutzung der Technologie verlangt der Konzern seit Dezember 2003 Lizenzgebühren.

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Laut der Public Patent Foundation (PUBPAT) waren die Techniken aus zwei der umstrittenen FAT-Patenten schon vor dem Antrag auf Patentschutz bekannt und demnach “Prior Art”. In den beiden beanstandeten Patenten werden die im FAT32-Dateisystem eingeführten langen Dateinamen beschrieben (Common name space for long and short filenames).

Die Patente wurden im Rahmen einer “Re-Examination” tatsächlich zunächst für vorläufig ungültig erklärt. Dies war jedoch noch keine entgültige Entscheidung.

An der jetztigen Entscheidung bezüglich Prior Art ist allerdings nichts mehr zu rütteln. Microsoft hat von Patentamt ein “Patent Re-Examination Certificate” erhalten, das die Gültigkeit der Patente bestätigt. Das Patentamt habe festgestellt, dass das FAT-Dateisystem eine patentierbare Neuentwicklung war.

Die Public Patent Foundation hält jedoch an ihrem Standpunkt der Prio Art fest. Im Neuprüfungsprozess sei ausschließlich der Microsoft-Konzern zu Wort gekommen. Dieser habe somit alle Möglichkeiten gehabt, das Patent durchzuboxen.

Seit Dezember 2003 verlangt Microsoft Lizenzen für die Verwendung des FAT32-Dateisystem. Diese belaufen sich auf 0.25 US-Dollar pro Einheit bis zu einer maximalen Summe von 250.000 US-Dollar. Dadurch erhalten die Hersteller die Erlaubnis, ihre Produkte mit dem FAT32-Dateisystem formatiert anzubieten. Diese Erlaubnis schließt auch die Verwendung langer Dateinamen mit ein.

Das europäische Parlament hat im vergangen Jahr eine Direktive, die sogenannte “computerimplementierte Erfindungen” oder auch Software-Patente in Europa erlaubt hätte, mit großer Mehrheit abgelehnt.

Quelle: Heise

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