AMD begrüßt die jüngsten Maßnahmen von Regierungen in aller Welt für mehr Wettbewerb bei Technologie-Ausschreibungen

(Auszug aus der Pressemitteilung)

Sunnyvale, CA, 2. Mai 2005 – AMD begrüßt ausdrücklich die jüngsten Maßnahmen der japanischen, französischen und amerikanischen Regierungen, die mit neuen Richtlinien für öffentliche Ausschreibungen von IT-Equipment für mehr Wettbewerb sorgen möchten. Bisherige Geschäftspraktiken, die bestimmte Unternehmen bevorzugen, sollen künftig unterbunden werden. Mit diesen Maßnahmen wollen Japan, Frankreich und die USA erreichen, dass die Nennung von Markennamen in öffentlichen Ausschreibungen unterbleibt. Bisherige Praktiken haben zur Folge, dass sie den freien Wettbewerb einschränken, Innovationen verhindern und unnötige Kosten für die Beschaffungsbehörden produzieren, die wiederum von den Steuerzahlern beglichen werden.

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Die neuen Richtlinien der japanischen, französischen und amerikanischen Regierungen decken sich mit den Schritten anderer Staaten in der ganzen Welt, die in den vergangenen zwei Jahren eingeleitet wurden. So empfehlen zum Beispiel die Regierungen von Deutschland, Italien, Schweden, Belgien und Russland bei IT-Ausschreibungen auf objektive Benchmarks zurückzugreifen und eine herstellerneutrale Beschaffungspolitik zu verfolgen, um ordnungsgemäße Leistungsbeschreibungen sicherzustellen und den fairen und offenen Wettbewerb zu fördern. (Das gemeinsame Dokument von Bundeswirtschafts-ministerium und Innenministerium vom Dezember 2004 finden Sie hier.

“Die äußerst begrüßenswerten Schritte der japanischen, französischen und amerikanischen Regierungen verdeutlichen erneut das weltweit zunehmende Problem geschlossener Ange-botspraktiken bei der Beschaffung von IT-Equipment für Behörden und sie fordern die Regierungen dringend dazu auf, ihre Beschaffungspolitik zu Gunsten der Steuerzahler zu überdenken,” so Sue Snyder, AMD Vice President of Inter-national Policy & Relations and Executive Legal Counsel. “Die Regierungen sollten ihre Kaufentscheidungen so ausrichten, dass sie stets die beste verfügbare Technologie erhalten, die ihre Anforderungen zum best möglichen Preis erfüllt. Ein stärkerer Wettbewerb sorgt für mehr Innovation, hält die Kosten auf einem attraktiven Niveau und bietet Regierungen eine größere Auswahl geeigneter Produkte.”

Vergangene Woche hat das Sekretariat des “Inter-Ministry/Cabinet Consultative Committee for Information Technology System Procurement” in Japan ein Memorandum herausgegeben, das alle Ministerien und Behörden des Landes an die “Guidance for Preparing Specifications Related to Procurements for Computer Products and Services” vom Mai 1995 erinnert. Darin heißt es, die Beschaffung von IT-Equipment soll so erfolgen, dass Transparenz und Fairness erhalten bleiben und ein fairer Wettbewerb sichergestellt ist. Darüber hinaus wird es Behörden untersagt, in ihren Investitionsplänen lediglich Markennamen zu benutzen. Auch wird darauf hingewiesen, dass die Formulierung von Investitionsvorhaben neutral verfasst werden muss.

Das Ministerium für Wirtschaft, Finanzen und Industrie der französischen Regierung gab am 31. März ein Memorandum heraus, das Einkäufern von IT-Equipment in öffentlichen Einrichtungen vorschreibt, ihre Ausschreibungen mit neutralen technischen Spezifikationen zu formulieren. Die Richtlinien verbieten es, Markennamen zu nennen oder Mindesttakt-frequenzen zu fordern. Denn nach Ansicht des Ministeriums wäre dies benachteiligend und würde andere Hersteller ausschließen. Das Ministerium empfiehlt daher, statt Mindest-taktfrequenzen objektive Benchmarks zu benutzen.

Im April gab das Amt für Management und Haushalt (OMB, Office of Management and Budget) der amerikanischen Regierung ein Memorandum heraus, das alle Chef-Einkäufer, Chief Information Officer und Senior Procurement Officers in der Regierung auffordert, in Ausschreibungen objektive Benchmarks und Leistungsbeschreibungen zu nutzen und damit die Bundes-beschaffungsrichtlinien (Federal Acquisition Regulation, FAR) zu beachten. Diese verbietet die Nennung von Markennamen.

Aus einer Studie der europäischen Kommission vom vergangenen Jahr geht hervor, dass die aktuellen EU-Vergaberichtlinien den grenzüberschreitenden Wettbewerb auf den Beschaffungsmärkten verstärkt und die Preise, die öffentliche Auftraggeber zahlen müssen, um etwa 30 Prozent gesenkt haben.

Die neueste Ausgabe von AMDs Benchmark Procurement Guidelines gibt es im Internet.

AMDs Position zum Thema “Fairer und offener Wettbewerb”
AMD steht zu fairem und offenem Wettbewerb sowie zu den Werten und den Auswahlmöglichkeiten, der dieser den Kunden zu bieten hat. Unternehmen und Konsumenten sollten die Freiheit haben, aus einer Palette von Wettbewerbsprodukten wählen zu können, die auf kontinuierlicher Innovation basieren und auf Märkten angeboten werden, deren Spielregeln alle Hersteller befolgen. Wenn die Kräfte des Marktes funktionieren, haben die Verbraucher die Wahl und alle Beteiligten gewinnen.