US-Bezirksgericht in Delaware gibt AMDs Antrag zur Sicherung beweiskräftiger Dokumente statt

(Auszug aus der Pressemitteilung)

Sunnyvale, CA, 3. Juli 2005 – Das US-Bezirksgericht in

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Delaware hat einem Antrag von AMD betreffend die Bereithaltung
beweiskräftiger Dokumente stattgegeben. Der Antrag
wurde am 1. Juli 2005 im Rahmen des Rechtsstreits “AMD
gegen Intel” gestellt.

Mit diesem Antrag wollte AMD eine richterliche Anordung
erreichen, die es dem Unternehmen erlaubt, Dritt-Unternehmen
aufzufordern, ihnen vorliegende beweiskräftige Dokumente
aufzubewahren. Angesichts der jetzt vorliegenden richterlichen
Zustimmung werden AMDs Anwälte 30 Partnerfirmen
kontaktieren, um mit ihnen geeignete Maßnahmen zur Aufbewahrung
von Beweismaterial zu besprechen. AMD wird bei
der Durchführung darauf achten, dass den Partnerunternehmen
so wenig Verwaltungsaufwand wie möglich entsteht.

AMDs Position zum Thema “Fairer und offener Wettbewerb”
AMD steht zu fairem und offenem Wettbewerb sowie zu den
Werten und den Auswahlmöglichkeiten, die dieser den Kunden
zu bieten hat. Unternehmen und Konsumenten sollten die
Freiheit haben, aus einer Palette von Wettbewerbsprodukten
wählen zu können, die auf kontinuierlicher Innovation basieren
und auf Märkten angeboten werden, deren Spielregeln alle
Hersteller befolgen. Wenn die Kräfte des Marktes funktionieren,
haben die Verbraucher die Wahl und alle Beteiligten gewinnen.
Für mehr Informationen besuchen Sie bitte die Web-Seite
http://www.amd.com/breakfree.