
Das deutsche World Wide Web könnte sich in Zukunft mehr und mehr vom internationalen WWW unterscheiden: Nicht nur, dass die GEMA Lizenzgebühren für eingebettete Videos fordert, auch Screenshots aus Videos sollen in Zukunft nicht mehr frei verwendbar sein. Während die Forderung der GEMA zunächst nur allgemein im Raum steht, liegt zu den Bildern aus Videos jetzt ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vor. Das Urteil bezieht sich zwar nicht direkt auf das Internet, dürfte aber weitreichende Folgen haben. Es besagt, dass einzelne Bilder aus Videos dem Leistungsschutzrecht in Paragraf 72, Absatz 1, des Urheberrechts unterliegen.
Damit zählt jedes Einzelbild aus einem Video wie ein urheberrechtlich geschütztes Foto. Für deutsche Internetnutzer könnte das bedeuten, dass in Zukunft mit der Veröffentlichung der beliebten Memes aus Screenshots Vorsicht geboten sein dürfte. In Deutschland fehlt ein Gesetz für den „Fair Use“, das in den USA die Verwendung von Inhaltsausschnitten aus Medien regelt. Nun ist eine neue Abmahnwelle vorstellbar, welche bei der Verwendung von Memes und Screenshots aus Videos ansetzen könnte.
Quelle: Bundesgerichtshof
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