Einkommenssteuererklärung / Fristen
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Hiho,
bisher bin ich immer davon ausgegangen, dass die Einkommenssteuererklärung für Angestellte bis spätestens 2 Jahre nach Ablauf des Steuerzeitraums abzugeben ist (Für die die nicht verpflichtet sind). Bsp.: Antrag auf Einkommenstteuerrückerstattung für 2006 bis spätestens Ende 2008.
Jetzt habe ich durch Zufall gehört, dass dies wohl nicht mehr so sei?! Da ich es versäumt habe (jajajaja, ich fauler Hund) für 2006 und 2007 die Erklärung abzugeben, keimt jetzt wieder ein Fünkchen Hoffnung bei mir auf, dass ich doch noch einen Geldsegen erhalte.
Wer weis da mehr? Google spuckt verschiedene Sachen aus, weis nicht so recht was da jetzt stimmt. Hat schon jemand mehr als 2 Jahre verstreichen lassen und trotzdem sein Geld zurückbekommen? Gabs "Rückfragen" wieso die Erklärung so spät kam?
Thx
BanDit
bisher bin ich immer davon ausgegangen, dass die Einkommenssteuererklärung für Angestellte bis spätestens 2 Jahre nach Ablauf des Steuerzeitraums abzugeben ist (Für die die nicht verpflichtet sind). Bsp.: Antrag auf Einkommenstteuerrückerstattung für 2006 bis spätestens Ende 2008.
Jetzt habe ich durch Zufall gehört, dass dies wohl nicht mehr so sei?! Da ich es versäumt habe (jajajaja, ich fauler Hund) für 2006 und 2007 die Erklärung abzugeben, keimt jetzt wieder ein Fünkchen Hoffnung bei mir auf, dass ich doch noch einen Geldsegen erhalte.
Wer weis da mehr? Google spuckt verschiedene Sachen aus, weis nicht so recht was da jetzt stimmt. Hat schon jemand mehr als 2 Jahre verstreichen lassen und trotzdem sein Geld zurückbekommen? Gabs "Rückfragen" wieso die Erklärung so spät kam?
Thx
BanDit
Zuletzt geändert von BanDit am 05.12.2010, 21:49, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Einkommenssteuererklärung / Fristen
Ich meine es sind 3 oder 4 Jahre die man es freiwillig rückwirkend abgeben kann. Da du aber anscheinend keine Abgabepflicht hast und damit eigentlich nur Einkünfte als Arbeitnehmer haben dürftest, was willst du denn für Sachen angeben, durch die du Geld wiederbekommen möchtest?
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Re: Einkommenssteuererklärung / Fristen
Nein, zwei Jahre bis Ende (oder Anfang?) Mai.KoreaEnte hat geschrieben:Ich meine es sind 3 oder 4 Jahre die man es freiwillig rückwirkend abgeben kann.
Also du kannst bis Mai 2011 deine Erklärung für 2008 abgeben.
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Re: Einkommenssteuererklärung / Fristen
Ein relativ aktueller Artikel sagt 4 Jahre: http://www.steuertipps.de/?menuID=8&nav ... Cache=true
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Re: Einkommenssteuererklärung / Fristen
Ist ja lustig, das gleiche wollte ich hier letzt auch fragen.. meine freundin möchte nämlich für 2007 ihre steuererklärung machen.. hilft wohl nur ein anruf beim finanzamt
Mit einem Kursziel ist es wie mit einer kaputten Uhr: Auch die geht 2x am Tag richtig.
Re: Einkommenssteuererklärung / Fristen
Allein durch die Werbungskosten-Pauschale habe ich bisher immer meherere hundert € zurückbekommen. Die monatliche Abführung ist ja meist höher angesetzt als du aufs ganze Jahr eigentlich bezahlen müsstest.KoreaEnte hat geschrieben:Ich meine es sind 3 oder 4 Jahre die man es freiwillig rückwirkend abgeben kann. Da du aber anscheinend keine Abgabepflicht hast und damit eigentlich nur Einkünfte als Arbeitnehmer haben dürftest, was willst du denn für Sachen angeben, durch die du Geld wiederbekommen möchtest?
Habe sogar was von 7 Jahren gelesen. Aber überall findet man was anderes. Daher habe ich nochmal hier nachgefragt.KoreaEnte hat geschrieben:Ein relativ aktueller Artikel sagt 4 Jahre: http://www.steuertipps.de/?menuID=8&nav ... Cache=true
Jupp. Das werde ich auch mal machen.Benny hat geschrieben:Ist ja lustig, das gleiche wollte ich hier letzt auch fragen.. meine freundin möchte nämlich für 2007 ihre steuererklärung machen.. hilft wohl nur ein anruf beim finanzamt
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Re: Einkommenssteuererklärung / Fristen
@Bandit
Eigentlich ist die Werbungskostenpauschale nicht höher angesetzt. So sollte es eigentlich nicht sein. Die monatliche Abführung sollte die Werbungskostenpauschale beinhalten. Lohnen tut sich die Einkommenssteuererklärung nur, wenn man über der Werbungskostenpauschale ist (wenn man die Werbungskosten mal für sich alleine betrachtet ;)).
Eigentlich ist die Werbungskostenpauschale nicht höher angesetzt. So sollte es eigentlich nicht sein. Die monatliche Abführung sollte die Werbungskostenpauschale beinhalten. Lohnen tut sich die Einkommenssteuererklärung nur, wenn man über der Werbungskostenpauschale ist (wenn man die Werbungskosten mal für sich alleine betrachtet ;)).
Re: Einkommenssteuererklärung / Fristen
Wie gesagt, ich habe bisher immer was zurückbekommen, ohne grossartig was anzugeben. Und die Werbungskostenpauschale wird m.E. NICHT in der monatlichen Abführung berücksichtig. Speziell was doppeltes Gehalt (Weinachtsgeld, Urlaubsgeld etc) angeht, da gibts am Ende des Jahres meist was zurück weil in diesen Monaten einfach stupide hochgerechnet wird.
Zuletzt geändert von BanDit am 06.12.2010, 10:04, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Einkommenssteuererklärung / Fristen
dann macht dein arbeitgeber was falsch. man kanns definitiv so gestalten, dass sowohl die werbekostenpauschale als auch einmal-zahlungen direkt in der gehaltsabrechnung entsprechend berücksichtigt werden und dies nicht zu einer zu hohen lohnsteuer-abgabe führt. du gibst dem finanzamt - und damit uns allen - damit freiwillig kostenlosen kredit, vielen dank ;)
Zuletzt geändert von stanglwirt am 07.12.2010, 09:43, insgesamt 1-mal geändert.
MfG
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Re: Einkommenssteuererklärung / Fristen
alle meine 5 vorigen arbeitgeber machen was falsch? ;)stanglwirt hat geschrieben:dann macht dein arbeitgeber was falsch. man kanns definitiv so gestalten, dass sowohl die werbekostenpauschale als auch einmal-zahlungen direkt in der gehaltsabrechnung entsprechend berücksichtigt werden und dies nicht zu einer zu hohen lohnsteuer-abgabe führt.
aber bitte, so bin ich halt ;)stanglwirt hat geschrieben: du gibst dem finanzamt - und damit uns allen - damit freiwillig kostenlosen kredit, vielen dank ;)
wohlmöglich meinst du die freibeträge? vielleicht kann man die werbungskostenpauschale direkt als freibetrag mit angeben. weis ich aber nix von.
Zuletzt geändert von BanDit am 07.12.2010, 10:09, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Einkommenssteuererklärung / Fristen
die werbekostenpauschale ist allein schon in der vom finanzamt vorgegebenen lohnsteuertabelle standardmäßig berücksichtigt. da kann der arbeitgeber -normalerweise- selbst mit viel kreativität nix anders berechnen.
ich gehe daher davon aus, dass die rückzahlungen bei dir allein aus den einmalzahlungen resultieren insofern ansonsten nix falsch gemacht worden ist (falsche lohnsteuerklasse etc.). und da haben dann all deine 5 arbeitgeber was falsch gemacht bzw. haben sich den aufwand gespart, denn es geht auch anders.
ich gehe daher davon aus, dass die rückzahlungen bei dir allein aus den einmalzahlungen resultieren insofern ansonsten nix falsch gemacht worden ist (falsche lohnsteuerklasse etc.). und da haben dann all deine 5 arbeitgeber was falsch gemacht bzw. haben sich den aufwand gespart, denn es geht auch anders.
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Re: Einkommenssteuererklärung / Fristen
ajo, mal sehen was bei den 4 zurückliegenden Jahren bei rumkommt ;)
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Re: Einkommenssteuererklärung / Fristen
a) Also, zunächst einmal ist die Werbungskostenpauschale nach § 9a Nr. 1 Buchst. a) bereits bei Lohnsteuerklasse I, II, III, IV i.H.v. 920 EUR "eingearbeitet". Da macht der ArbG nicht mehr viel, sondern hält sich daran, denn er haftet i.d.R. für falschen Lohnsteuerabzug.
b) Über die Frist, die hier diskutiert wird, steht mehr in der Abgabenordnung AO. Diese schimpft sich Festsetzungsverjährung bzw. Festsetzungsfrist. Sie beträgt in der Einkommensteuer grds. 4 Jahre, § 169 II Nr. 2 AO, außer bei Steuerverkürzung oder Steuerhinterziehung.
Interessant hier aber noch der Beginn der Frist. Dieser ist in § 170 AO geregelt. Diese beginnt in diesem Anwendungsfall i.d.R. nach § 170 I AO mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist.
Für aktuelle Steuererkärungen wäre es für die Veranlagung 2006 der 31.12.2010.
Die Frist war früher einmal 2 Jahre und wurde AFAIK aufgrund der Rechtsprechnung umqualifiziert.
b) Über die Frist, die hier diskutiert wird, steht mehr in der Abgabenordnung AO. Diese schimpft sich Festsetzungsverjährung bzw. Festsetzungsfrist. Sie beträgt in der Einkommensteuer grds. 4 Jahre, § 169 II Nr. 2 AO, außer bei Steuerverkürzung oder Steuerhinterziehung.
Interessant hier aber noch der Beginn der Frist. Dieser ist in § 170 AO geregelt. Diese beginnt in diesem Anwendungsfall i.d.R. nach § 170 I AO mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist.
Für aktuelle Steuererkärungen wäre es für die Veranlagung 2006 der 31.12.2010.
Die Frist war früher einmal 2 Jahre und wurde AFAIK aufgrund der Rechtsprechnung umqualifiziert.
Zuletzt geändert von PdW am 08.12.2010, 18:13, insgesamt 1-mal geändert.
... Signatur ist momentan im Wartungsmodus.
Re: Einkommenssteuererklärung / Fristen
Update:
so, habe jetzt meine Lohnsteuerbescheide für die letzten 4 Jahre bekommen. OHNE dass ich irgendwas grossartiges absetzen konnte, habe ich im schnitt einige hundert € pro Jahr zurückerstattet bekommen. Sogar über 2 verschiedene Arbeitgeber hinweg. Daher kann ich das nicht glauben, dass der Pauschbetrag von 920 € bereits in den monatlichen Abrechnungen berücksichtigt ist. Aber wie auch immer, um zum Ausgangspunkt zurückzukommen:
man hat also definitv mindestens 4 Jahre Zeit. In Einzelfällen und bei Begrüdung wohl sogar bis zu 7 Jahre. Die damals gültige Frist von 2 Jahren ist somit hinfällig. Gott sei Dank :) Übrigens: ging superfix, keine 3 Wochen bis alle 4 Steuerbescheide bearbeitet wurden. Ein Hoch auf das Finanzamt in Hofheim :)
so, habe jetzt meine Lohnsteuerbescheide für die letzten 4 Jahre bekommen. OHNE dass ich irgendwas grossartiges absetzen konnte, habe ich im schnitt einige hundert € pro Jahr zurückerstattet bekommen. Sogar über 2 verschiedene Arbeitgeber hinweg. Daher kann ich das nicht glauben, dass der Pauschbetrag von 920 € bereits in den monatlichen Abrechnungen berücksichtigt ist. Aber wie auch immer, um zum Ausgangspunkt zurückzukommen:
man hat also definitv mindestens 4 Jahre Zeit. In Einzelfällen und bei Begrüdung wohl sogar bis zu 7 Jahre. Die damals gültige Frist von 2 Jahren ist somit hinfällig. Gott sei Dank :) Übrigens: ging superfix, keine 3 Wochen bis alle 4 Steuerbescheide bearbeitet wurden. Ein Hoch auf das Finanzamt in Hofheim :)
Zuletzt geändert von BanDit am 14.01.2011, 10:27, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Einkommenssteuererklärung / Fristen
http://de.wikipedia.org/wiki/Lohnsteuer ... .A4ge_2010BanDit hat geschrieben: Daher kann ich das nicht glauben, dass der Pauschbetrag von 920 € bereits in den monatlichen Abrechnungen berücksichtigt ist.
;-)
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Re: Einkommenssteuererklärung / Fristen
http://de.wikipedia.org/wiki/Werbungskostenpauschbetrag
Auch da wird drauf hingewiesen, dass es bereits berücksichtigt wird. Trotzdem habe ich immer Geld zurückbekommen, bei all meinen bisherigen Arbeitgebern. Naja, soll mir ja recht sein :)
Auch da wird drauf hingewiesen, dass es bereits berücksichtigt wird. Trotzdem habe ich immer Geld zurückbekommen, bei all meinen bisherigen Arbeitgebern. Naja, soll mir ja recht sein :)
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Re: Einkommenssteuererklärung / Fristen
Wenn ich in einem Jahr keine Lohnsteuer oder dergleichen gezahlt habe (nur 400€ Nebenjob + etwas Mieteinnahmen), macht es dann überhaupt Sinn sich die Arbeit zu machen und jedes kleine Fitzelchen geltend zu machen? Weil zurück bekomme ich dann doch eh nix oder sehe ich da was verkehrt?
"Die Mütter der Dummen sind immer schwanger." (Quelle: unbekannt)
Re: Einkommenssteuererklärung / Fristen
Wer nichts zahlt, kann auch nichts zurück bekommen. Interessant kann es erst werden, wenn du mehr "Kosten" als Einnahmen hast, aber das wird ja wahrscheinlich nicht der Fall sein. Kosten bedeuten in dem Fall natürlich nur Kosten die im Zusammenhang mit deinem 400 Euro-Job entstanden sind.
Zuletzt geändert von KoreaEnte am 08.02.2011, 22:01, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Einkommenssteuererklärung / Fristen
Nee, sowas ist ja nicht der Fall. War nur gerade am überlegen, ob ich mir die Mühe mache und wirklich jeden Mist zusammensuche. Z.B. fliegt hier irgendwo Rechnungen für Bewerbungsfotos etc. rum. Aber wenn ich nichts zurückbekommen kann, dann wäre ja der Zeitaufwand für'n Popo.
Kann man sowas eigentlich noch in den Folgejahren irgendwie absetzen, so dass es ggf. sinnvoll wäre den Kram aufzubewahren?
Kann man sowas eigentlich noch in den Folgejahren irgendwie absetzen, so dass es ggf. sinnvoll wäre den Kram aufzubewahren?
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Re: Einkommenssteuererklärung / Fristen
Nein, dürfte nicht gehen. Du weißt auch, dass man eine Pauschale von jetzt 1000 Euro im Jahr für Werbungskosten hat? Über die muss man eh erstmal kommen, bevor sich das ganze Gesammel lohnt. Ich mache auch nur eine Steuererklärung, wenn ich zu lange gearbeitet und daher Steuern gezahlt habe. Dürfte jetzt bei dem Praktikum wohl der Fall sein, aber nur mit einem Hiwijob und bißchen nebenbei zahlt man in der Regel keine Steuern und kann sich daher auch nichts wiederholen und sich den Stress sparen.
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Re: Einkommenssteuererklärung / Fristen
Kosten, die im Zusammenhang mit "steuerfreien" Jobs wie 400€ Mini-Job stehen, erlauben auch bei Antragsveranlagung (= Steuererklärung für nicht Verpflichtete) keinen Werbungskostenabzug; § 3c I EStG.KoreaEnte hat geschrieben:Kosten bedeuten in dem Fall natürlich nur Kosten die im Zusammenhang mit deinem 400 Euro-Job entstanden sind.
@Apo:
Der Grundsatz ist das Zu-/Abflussprinzip, das besagt, dass Einnahmen und Ausgaben im Jahr der Verein-/Verausgabgung eine steuerliche Wirkung entfalten.
Also sind Werbungskosten auch nur im Jahr der Zahlung zu berücksichtigen.
In der Praxis gibt es auch den eher selteneren Fall, dass jemand vorweggenommene Werbungskosten hat und diese in spätere Jahre vorträgt.
Zuletzt geändert von PdW am 08.02.2011, 23:11, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Einkommenssteuererklärung / Fristen
Ist Hiwi-Job denn auch ein "steuerfreier" Job, eigentlich ja nicht oder? Denn ich würde ja auch eingestellt, wenn ich schon einen Job über 400 Euro im Monat hätte.
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Re: Einkommenssteuererklärung / Fristen
Das hat mir ein bekannter der Steuerberater ist auch gesagt.BanDit hat geschrieben:Habe sogar was von 7 Jahren gelesen. Aber überall findet man was anderes.
Er meinte sogar, dass es nach 15 Monaten sogar noch mit 6% pro Jahr verzinst würde. Demnach wäre es kontraproduktiv für schon weiter zurückliegende Jahre die 7 Jahre nicht auszureizen.