Alles was Recht ist

Das Hin und Her um die Prophet II LT, MX oder MX LT?

In den letzten Tage hatten wir einiges Hin und Her zwischen unseren News, den Lesern im Forum und letzten Endes auch mit dem Computerversender K&M. Grund dafür war eine Grafikkarte, vielmehr deren Produktname. Es gab Falschauszeichnungen, Beschuldigungen und, und, und. Hier soll nun der Fall offengelegt werden, sowie einge Fälle klargestellt werden.

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Das Ganze hatte seinen Anfang damit, dass man bei K&M in der Preisliste die rätselhafte Grafikkarte Hercules Prophet II LT fand. Einige unserer Leser fragten uns nun zurecht, was denn das für eine Karte sei. Auch wir wusste daüber erst nichts, also fragten wir bei Guillemot Deutschland nach. Brand Manager C. Reul bestätigte uns offiziell die Existenz einer Prophet II LT. Hierbei handelt es sich um eine abgespeckte GeForce 2 GTS (ohne TV Features), die nur für OEMs bestimmt ist und nicht im Einzelhandel zu haben sein soll. Der Preis von K&M für die Karte war allerdings schon verführerisch. Wie sich dann herstellte, war die Karte wohl falsch angepriesen. In Wirklichkeit war die Prophet II MX LT gemeint, eine abgespeckte Version einer GeForce 2 MX. Hier hat der Fehlerteufel zugeschlagen. Ich meine das kann ja auch passieren, denn eine MX ist doch irgendwie ne GTS light, oder?
In unserem Forum wurde auf jeden Fall auch sehr heiß darüber diskutiert und spekuliert. Einige haben sogar bei K&M schon Bestellungen der Karte aufgegeben. Entsprechend sauer waren diese dann auch, als bekannt wurde, dass die Karte doch keine “kleine” GTS ist. Einige haben sogar ihrem Frust freien Lauf gelassen und das auch niedergeschrieben. Entsprechend empört haben sich dann auch Verantwortliche bei K&M bei uns über diese Postings beschwert (inzwischen wurden diese entfernt). Doch auch im Internet gelten Gesetze und man darf nun mal niemand falsch beschuldigen oder verleumden.
Fakt war, K&M hat die Karte erst falsch angepriesen und das hat zu allgemeiner Verwirrung geführt. Inzwischen wurde das korrigiert. Aber so ein Fehler wäre vermeidbar, stört aber beim Verkauf anscheinend nicht. Schaut man sich nur mal die Werbeseite für die Karte bei K&M an, wird man festellen, dass die Karte sicher keinen RAMDAC von 166 MHz hat, sondern dass hier vermutlich vom Chiptakt die Rede ist. Egal. Ein anderer Fakt ist, auch in Foren wie dem unseren dürfen keine Leute falsch beschuldigt oder deren Ruf geschädigt werden. Das gehört sich nicht! Aber alles überwachen können wir auch nicht dauernd. Aber wenn sowas passiert, werden in erster Linie wir angegangen.
Ein letzter Punkt ist die Sache mit dem Rückgaberecht, das mir in den Postings im Forum aufgefallen ist. Hier wird die Behauptung aufgestellt, dass wenn eine gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht, dann kann sie binnen 2 Wochen zurückgegeben werden. Das ist nur bedingt richtig, früher ging das nur so. Wenn einem gekauften Gut, um es mal volkswirtschaftlich auszudrücken, eine zugesicherte Eigenschaft fehlt, konnte man auf Wandlung, Ersatzleistung usw. bestehen. Doch nach dem neuen Fernabsatzgesetz (§3 Abs. 2) gilt, dass per Brief, eMail, Fax oder online bestellte Ware innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe eines Grundes zurückgegeben werden kann. Hat der Warenwert 40 Euro überschritten kann die Ware auch unfrei zurückgeschickt werden und der Verkäufer ist verpflichtet diese auch anzunehmen.
Ich hoffe, ich konnte in dieser Meganews einige Unklarheiten beseitigen. Ein “Sorry” geht nochmal an K&M, doch ihr hättet nicht gleich mit dem großen Geschütz drohen müssen. Und noch letzer Appell zum Schluß an die Jungs im Forum: Seid in euren Äußerungen etwas vorsichtiger, ihr könnt damit nicht nur euch, sondern auch uns schaden!!!

Quelle: eigene

Jürgen Stosch

Senior-Redakteur und Community Manager

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