Anleger verklagen Rambus

Rambus hätte Aktionäre mit falschen Angaben getäuscht

Rambus sieht sich z.Z. mit einer von Aktionären angestrengten Sammelklage konfrontiert. Als Grund geben die frustrierten Anleger an, dass sie von Rambus getäuscht wurden. Das kalifornische Unternehmen hätte irreführende Informationen in bezug auf die von ihnen angeblich gehaltenen Patente auf die SDRAM-Technik verbreitet. Man hätte behauptet, Millionengewinne durch Lizenzverkäufe generieren zu können. Dass Rambus derzeit nicht sonderlich beliebt bei den Anlegern ist, kann man verstehen: Wer vor einem Jahr Aktien der Firma kaufte, ist nun gut 90% seines Geldes los.

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Der Klage voraus ging eine Entscheidung eines Berufungsgerichts in Virginia. Laut dieser muss Rambus dem Kontrahenten Infineon $7,1Mio Gerichts- und Anwaltskosten erstatten. Das Gericht erkannte Rambus angebliche SDRAM-Patente nicht an. Anders sah es das Gericht beim DDR-RAM. Der Richter wies Infineons Antrag ab, Rambus vorzuschreiben, keine weiteren Klagen bezüglich angeblich verletzter DDR-RAM Patente vorbringen zu dürfen. Er verbot Rambus jedoch, Infineon nochmals wegen deren SDRAM-Produkten zu verklagen. Rambus bereite nach eigenen Aussagen schon die Anfechtung des Urteils vor, da man überzeugt sei, auch Patente auf SDRAM zugesprochen bekommen zu haben. Gegenüber dem Urteil vom 9.5. ist das jetzige für Rambus schon ein Fortschritt, auch wenn man an Infineon nun 20x mehr zahlen muss als im Mai angeordnet wurde. Das jetzige Urteil erlaubt der Firma wenigstens, Entgelte für DDR-RAM zu fordern, nach dem vorhergehenden Urteil war dies nicht möglich.

Rambus fordert von den Speicherherstellern für die Herstellung von SD-, DDR- und RDRAM Lizenzentgelte. Bei SDRAM erhält Rambus 0,75% der Umsätze, bei DDR-RAM 3,5%. Für RDRAM berechnet man angeblich weniger als für SDRAM.

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