Die Geschworenen im Prozess von Rambus Inc. gegen die Infineon Technologies AG haben gestern nachmittag entschieden, dass Rambus sich des Betrugs schuldig gemacht hat, weil sie ihre Patentanträge nicht dem JEDEC-Komitee mitgeteilt haben. Diesem Kreis der Speicherhersteller (Joint Electronics Devices Engineering Council), der die Aufgabe hatte, einen offenen SDRAM-Standard zu definieren, hat Rambus vier Jahre lang angehört.
Rambus hat bereits angekündigt Berufung einzulegen.
Wie berichtet, ist letzte Woche erst in dieser Sache die Klage von Rambus wegen Patentverletzungen Infineon abgewiesen worden. Begründung: Infineon verwendet nicht den Multiplex-Speicherbus, den die Patente von Rambus erfordern.
Um sich gegen eventuelle weitere Klagen abzusichern, will der deutsche Chiphersteller nun noch erreichen, dass die Patente von Rambus als „nicht durchsetzbar“ gegenüber Infineon erklärt werden. Eine solche Entscheidung würde dann aber nicht nur Infineon betreffen, sondern wohl auch als Präzedenzfall gelten für die Verfahren von Rambus gegen Micron Technology und Hynix Semiconductor (früher: Hyundai Electronics).
Weiterer Ärger steht Rambus voraussichtlich mit Samsung Electronics ins Haus. Diese sind die größten Lizenzabnehmer von Rambus, können aber angeblich ihre Zahlungen sofort einstellen, sobald irgendwo gerichtlich entschieden wird, dass die Patente von Rambus nicht verletzt werden.
Quelle: EBN
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