
In der Vergangenheit basierten sogenannte „Gaming-Mainboards“ ausschließlich auf dem jeweiligen High-End Chipsatz, aber das hat sich geändert. So hat u.a. MSI gestern zur Vorstellung der Intel Skylake Prozessoren auch Gaming-Mainboards mit den günstigeren Chipsätzen H170 und B150 eingeführt. Insbesondere der B150 ist laut Intel eigentlich eher für den Firmeneinsatz gedacht.
MSI unterteilt seine Gaming-Mainboards für Intel Skylake LGA1151 CPUs in drei Untergruppen: Enthusiast, Performance und Arsenal. Auch diese sind nach Angaben des Herstellers mit hochwertigem Sound, USB 3.1 und M.2 Schnittstelle ausgestattet. Wenn MSI ein ‚A‘ an die Nummer des Chipsatzes hängt, wie z.B. beim H170A Gaming Pro, dann ist die Hauptplatine darüber hinaus noch mit den sogenannten „Mystic-Light-LEDs“ ausgestattet.
Die Enthusiast-Reihe besitzt zusätzlich „Killer-LAN E2400 mit Bandbreiten-Management und integriertem Überspannungsschutz“. Außerdem gibt es bei diesen Mainboards eine „Gaming-Hotkey-Funktion zum einfachen Wechsel des PC-Leistungsmodus per Tastenmakro“.
Die Unterschiede der Chipsätze hatten wir gestern schon kurz erwähnt, aber wichtig zu wissen ist in diesem Fall unter anderem, dass H170 und B150 von Intel nicht für das Overclocking der K-Prozessoren geeignet sind und es weniger USB (3.0) Ports, PCI Express 3.0 Lanes und SATA Express Ports als beim Z170 gibt. So unterstützt der Intel Z170 bis zu drei SATA-Express-fähige Anschlüsse, der H170 dagegen zwei und der B150 nur einen. Z170 und H170 können mit bis zu 14 USB-Ports ausgestattet werden und der B150 mit 12, aber beim B150 sind davon max. sechs USB 3.1, beim H170 sind es acht und beim Z170 sogar 10. Die PCI Express Konfiguration ist ebenfalls unterschiedlich. Der Z170 besitzt 20 PCIe 3.0 Lanes, der H170 16 und der B150 nur 8. Eigentlich sind H170 und B150 laut Intel darüber hinaus nur auf maximal einen PCIe x16 Slot ausgerichtet, aber MSI stattet einige seiner H170 und B150 Mainboards auch mit zwei Grafikkartensteckplätzen aus. Die Lanes verteilen sich dann entsprechend.
Quelle: Pressemitteilung
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