(Auszug aus der Pressemitteilung)
München, den 15. Mai 2007 – Die 1. Handelkammer am Landgericht München I untersagt XFX / Pine Technology im Rahmen einer Einstweiligen Verfügung vom 14. Mai 2007 unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu € 250.000 ersatzweise bis zu 6 Monaten Ordnungshaft den Gebrauch der Abbildung eines „geifernden Kampfhundes mit eingearbeitetem Firmenkennzeichen EVGA“ beim Vertrieb seiner Produkte.
Dies betrifft insbesondere die Verpackung der von XFX vertriebenen GeForce 8600GT, deren Vertrieb in dieser Verpackung in Deutschland im Rahmen der Einstweiligen Verfügung mit sofortiger Wirkung verboten wurde.
EVGA fordert deshalb den gesamten Fachhandel in Deutschland auf, den Vertrieb des Produkts GeForce 8600GT von XFX / Pine Technology in der streitgegenständlichen Verpackung sofort einzustellen und die streitgegenständliche Abbildungen auch aus dem Internet zu entfernen.
Am 8. Mai 2007 ließ EVGA der XFX / Pine Technology durch die EVGA vertretenden Anwälte eine Unterlassungserklärung zukommen, sich zu verpflichten, die streitgegenständliche Abbildung in geschäftlichen Verkehr nicht länger zu verwenden. Auf das Schreiben der Anwälte, zugestellt in Deutschland und Holland, gab es seitens XFX / Pine Technology keinerlei Reaktion. XFX / Pine Technology befand sich somit „in Verzug“. Deshalb blieb der EVGA keinerlei andere Möglichkeit als beim Landgericht in München eine einstweilige Verfügung zu beantragen, die wegen „wettbewerbswidriger unlauterer Verunglimpfung“ umgehend erlassen wurde.
Die Einstweilige Verfügung befindet sich in Deutschland und Holland auf dem Weg der Zustellung durch einen Gerichtsvollzieher. Das Verbot des Vertriebs von Grafikkarten unter Verwendung der Abbildung eines Kampfhundes mit eingearbeitetem EVGA Logo ist in Deutschland somit rechtswirksam.
Sollte XFX / Pine Technology die Produkte mit der streitgegenständlichen Abbildung nicht umgehend auch in ganz Europa aus dem Verkehr ziehen, wird EVGA auch in anderen europäischen Ländern gegen XFX / Pine Technology rechtliche Schritte einleiten.
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