Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat entschieden, dass auf Drucker keine Pauschale Urheberabgabe zu zahlen ist. Laut Auffassung des Gerichtes werden Drucker nicht vornehmlich dafür verwendet, Kopien von urheberrechtlich geschützten Werken anzufertigen. Geklagt hatte die VG Wort gegen den Hersteller Canon. Die VG Wort forderte eine Pauschale Abgabe für jeden verkauften Drucker. Eine Revision vor dem Bundesgerichtshof ist aber noch möglich.
Quelle: Eigene
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