Abmahnung für Hardware-News

Computermagazin abgemahnt, weil beschriebenes Produkt Patente verletzt

Abmahnungen gegen Internet-Magazine, weil diese Downloads illegaler Software anbieten, sind mittlerweile nicht mehr ungewöhnlich. Jetzt aber ist ein neuer Fall aufgetaucht, der weitreichende Konsequenzen für die Berichterstattung über technische Produkte insgesamt haben kann.

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Die Kollegen von TweakPC hatten noch vor der CeBIT in diesem Jahr eine News auf Basis einer Pressemitteilung eines taiwanesischen Herstellers über ein neuartiges Produkt veröffentlicht. Nun sind sie von den Patentanwälten einer deutschen Firma abgemahnt worden, die hierzulande einen sogenannten Gebrauchsmusterschutz für das vorgestellte Produkt besitzen.

Das in den News beschriebene Produkt darf in Deutschland aufgrund dieses Gebrauchsmusterschutzes nicht “angeboten/verkauft“ werden. Nach Angaben der Patentanwälte soll diese Meldung nun ein “Anbieten“ darstellen, das nach Gebrauchsmustergesetz nur mit Zustimmung des Gebrauchsmusterinhabers erfolgen darf.
TweakPC beruft sich verständlicherweise auf das Recht der freien Berichterstattung (Pressefreiheit). Schließlich wird das beschriebene Produkt nicht von dem Internet-Magazin selbst vertrieben. Man habe nur darüber berichtet und dabei natürlich auch Hersteller und den Preis genannt.
Die Patentanwälte sehen das trotz dieser Hinweise anders. Nach deren Meinung stellt eine solche Meldung “Werbung von dritter Seite für schutzrechtsverletzende Gegenstände“ und eine “Marktstörung bzw. -behinderung“ dar.
TweakPC soll nun eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben, wird dies nach eigenen Angaben aber nicht machen, weil sie sich dazu nicht verpfichtet fühlen.

Man darf gespannt sein, wie diese Angelegenheit ausgehen wird. Sollten die Patentanwälte tatsächlich Recht bekommen und News-Meldungen mit Werbung gleichzusetzen sein, müssten Berichterstatter und auch Tester vor Veröffentlichung ihrer Artikel diese rechtlich auf mögliche Verletzungen des Gebrauchsmusterschutzes überprüfen. Dies wäre natürlich völlig unpraktikabel, weil es zum Einen mit enormen Kosten verbunden wäre und zum Anderen die Veröffentlichung von Artikeln deutlich verzögert würde.

Quelle: E-Mail

Frank Schräer

Herausgeber, Chefredakteur und Webmaster

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