Amazon und Apple hatten sich vor Gericht um die Verwendung des Begriffes „App Store“ gezankt. Apple behauptete die Bezeichnung „App Store“ sei mit der Marke Apple verbunden. Dass Amazon mit dem Begriff geworben habe, sei irreführend. Die US-Richterin Phyllis Hamilton sah dies anders. Laut der Richterin habe Apple keine schlüssigen Argumente dafür vorlegen können, dass Amazon in seiner Werbung für die hauseigene App-Plattform Apple imitiert habe oder den Begriff „App Store“ in irgendeiner Weise irreführend genutzt habe.
Im Detail erklärte die Richterin: „Das Gericht erkennt keine Hinweise darauf, dass Amazon in irgendeiner Form zum Ausdruck gebracht habe, dass sein App Store für Android über die gleichen Charakteristika und Qualitäten verfüge wie Apples App Store bzw. dessen Produkte.“ Somit darf Apple nun auch nicht mehr behaupten, dass Amazon irreführende Werbung betrieben habe.
Offen ist generell noch, ob der Begriff App Store nun durch Apple als Marke geschützt werden kann. Richertin Hamilton hat also zunächst nur Apples Vorwurf der irreführenden Werbung abgeschmettert. Das Schicksal des Begriffs „App Store“ muss an anderer Stelle noch weiter entschieden werden. Auch hier sieht es aber aktuell danach aus, als ob der Begriff allgemein eher als „generisch“ erkannt werden wird.
Quelle: Bloomberg
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