Vzbv verklagt Valve

Hersteller verprelle deutsche Kunden

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (Vzbv) verklagt Valve. Valve sollte laut Vzbv bis September 2012 eine Unterlassungserklärung abgeben und in Zukunft den Weiterverkauf über die Online-Plattform Steam erworbener Spiele ermöglichen. Der Vzbv bezieht sich dabei auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes, das besagt, dass gebrauchte Software grundsätzlich weiterverkauft werden darf. Valve unterbinde dies aber in Steam vollends. Selbst das Weitergeben eines kompletten Steam-Accounts verstößt gegen Valves AGB.

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Hier möchte der Vzbv ansetzen und schreibt in einer Mitteilung auf seiner offiziellen Website: „Nach Auffassung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes hat der Europäische Gerichtshof mit seinem Urteil vom 03.07.2012 auch eine Grundlage zur Stärkung der Rechte der Verbraucher im Online-Spielebereich geschaffen, in dem er den Weiterverkauf gebrauchter Software klar bejaht hat. Die Überlegungen des EuGH lassen sich aber nach Ansicht des vzbv auch auf den Weiterverkauf von Spieleraccounts übertragen, so dass der vzbv Klage gegen Valve vor dem Landgericht Berlin erhoben hat.“

Die Argumentation des Vzbv lautet, dass der Käufer eines Brettspieles jenes auch verkaufen könnte, wenn er es satt hätte. Doch „diese Möglichkeiten bleiben ihm bei einer Spiele-Software oft verwehrt. Technische Hürden und das Verbot der Weitergabe und des Verkaufs hindern den Käufer einer Spiele-Software daran, mit seinem Eigentum zu verfahren wie er möchte.“

Was viele Zocker also mittlerweile resigniert akzeptieren, möchte der Vzbv nicht so stehen lassen. Man darf gespannt sein, wie die Klage weitergeht.

Quelle: Vzbv

André Westphal

Redakteur

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