Das Virtual-Reality-Headset Oculus Rift darf nicht mehr in Deutschland verkauft werden. Ursache ist eine einstweilige Verfügung der deutschen Firma Oculus Optikgeräte aus Wetzlar. So verletzt Oculus VR bzw. Oculus Rift hierzulande die Namensrechte des deutschen Herstellers. Erwirkt wurde das entsprechende Urteil am Landgericht in Frankfurt. Eine konkrete Verwechslungsgefahr der Produkte sei zwar nicht gegeben, aber es heißt im Beschluss “Es besteht Verwechslung im Sinne des §15 Abs. 2 MarkenG […] anhand der Zeichenähnlichkeit, der Kennzeichnungskraft des (älteren) Zeichens und der Branchennähe”.
Erwirkt wurde die einstweilige Verfügung bereits im August 2014. Anschließend hatte die Oculus Optikgeräte GmbH laut eigenen Aussagen aber noch mit Oculus VR verhandelt. Da man sich nicht einigen konnte, wird die einstweilige Verfügung aber weiter gelten. Im Grunde dürfte Oculus VR also schon seit August 2014 in Deutschland keine Rift verkaufen. Allerdings ist der Beschluss noch nicht rechtskräftig und Oculus VR könnte noch Widerspruch einlegen bzw. in die nächste Instanz gehen. Somit kann man allerdings die Entwicklerversion Development Kit 2 alias DK2 problemlos noch in Deutschland ordern.
Die Oculus Optikgeräte GmbH hatte im September 2013 zusätzlich Widerspruch gegen die Gemeinschaftsmarkenanmeldung von Oculus VR beim Deutschen Patent- und Markenamt eingelegt. Oculus VR selbst enthält such zu den aktuellen Entwicklungen eines Kommentares.
Quelle: Heise
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