Nutzer drahtloser Netzwerke sollten diese hierzulande lieber absichern: Vor kurzem entschied der Bundesgerichtshof, dass für die Bereitstellung eines ungesicherten, drahtlosen Netzwerkes bis zu 100 Euro Strafe anfallen können. Die Begründung scheint ungewöhnlich logisch für Nicht-Juristen: „Privatanwender sind verpflichtet zu überprüfen ob ihr drahtloses Netzwerk angemessen gesichert ist. Sonst können dritte Parteien das Netzwerk missbrauchen, um Urheberrechtsverletzungen zu begehen“. So lautet das Urteil.
Ursache des Prozesses war die Klage eines Rechteinhabers: Dieser verklagte einen Internetnutzer, dessen ungesichertes Netzwerk von Dritten genutzt wurde, um illegale Down- und Uploads zu vollziehen
.
Das Gericht sprach dem Internetnutzer zwar nicht die Verantwortung für die illegalen Down- und Uploads zu, es ergaben sich aber 100 Euro Abmahnkosten auf Unterlassung zukünftiger Uploads von dem betroffenen Anschluss.
Quelle: TomsHardware
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