Strafe für ungesichertes Netzwerk

100 Euro Abmahnkosten können anfallen

Nutzer drahtloser Netzwerke sollten diese hierzulande lieber absichern: Vor kurzem entschied der Bundesgerichtshof, dass für die Bereitstellung eines ungesicherten, drahtlosen Netzwerkes bis zu 100 Euro Strafe anfallen können. Die Begründung scheint ungewöhnlich logisch für Nicht-Juristen: “Privatanwender sind verpflichtet zu überprüfen ob ihr drahtloses Netzwerk angemessen gesichert ist. Sonst können dritte Parteien das Netzwerk missbrauchen, um Urheberrechtsverletzungen zu begehen”. So lautet das Urteil.

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Ursache des Prozesses war die Klage eines Rechteinhabers: Dieser verklagte einen Internetnutzer, dessen ungesichertes Netzwerk von Dritten genutzt wurde, um illegale Down- und Uploads zu vollziehen

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Das Gericht sprach dem Internetnutzer zwar nicht die Verantwortung für die illegalen Down- und Uploads zu, es ergaben sich aber 100 Euro Abmahnkosten auf Unterlassung zukünftiger Uploads von dem betroffenen Anschluss.

Quelle: TomsHardware

André Westphal

Redakteur

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