Weiterverkauf von Software-Lizenzen legal

Oracle verärgert über Urteil des EuGH

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat in einem neuen Urteil entschieden, dass der Verkauf von „gebrauchten“ digitialen Software-Lizenzen legal ist. Das Urteil betrifft einen Rechtsstreit zwischen dem deutschen Händler UsedSoft und dem US-Unternehmen Oracle. Oracle vertritt die Position, dass der Weiterverkauf digitaler Downloads illegal ist, weil der Käufer lediglich eine Lizenz zur Nutzung der Software-Kopie erworben habe, aber eben nicht der Eigentümer der Software sei. Der EuGH widerspricht Oracles Verständnis in seinem Urteil teilweise.

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Laut EuGH dürfe man gebrauchte Software auch dann legal weiterverkaufen, wenn man sie komplett digital über Downloads erworben habe. Allerdings dürfe der Verkäufer die Software nach Verkauf nicht selbst weiter nutzen und müsse sie an seinen eigenen Geräten deinstallieren. Außerdem entschied der EuGH, dass das Aufteilen von Lizenzpaketen nicht rechtens sei: Wer beispielsweise zehn Lizenzen einer Software als Sammellizenz erwirbt, darf dann nicht einzelne Lizenzen weiterverkaufen.

Der Europäische Gerichtshof beschloss außerdem, dass nur der Urheber der Software über ein Verfielfältigungsrecht verfügt. Sprich: Wer die Software kauft, darf sie zwar weiterverkaufen, aber keine Kopien erstellen.

Innerhalb der Branche sprechen viele Insider dem Urteil sowohl für professionelle Anwendungen als auch Spiele eine hohe Signalwirkung zu. Oracle ist von dem Urteil des EuGH enttäuscht und reagiert mit Trotz: „„Wir meinen, dass der Gerichtshof der Europäischen Union die bedeutsame Chance verpasst hat, eine klare Botschaft über den Wert von Innovation und geistigem Eigentum an die europäische Wirtschaft und europäische Unternehmen auszusenden, wobei er die überzeugenden Hinweise der Europäischen Kommission, mehrerer Mitgliedstaaten und des Generalanwalts missachtet hat, die in dem Verfahren alle Oracle unterstützt haben. Das Urteil ist daher durchaus überraschend“, sagt Dr. Truiken Heydn von TCI Rechtsanwälte, Vertreterin von Oracle.

Quelle: Oracle

André Westphal

Redakteur

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