
Facebook hat seine Nutzer per E-Mail darauf aufmerksam gemacht, dass man seine Nutzungsbedingungen ändert. Im Wesentlichen betrifft die Modifikation die Wiedereinführung der Gesichtserkennung für Fotos. Jene musste Facebook in Deutschland auf Drängen der Datenschützer zunächst abschaffen. Prof. Dr. Johannes Caspar, Hamburgischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit, zeigt sich entsprechend erstaunt über das „Comeback“. Er habe bereits versucht mit Facebook Kontakt aufzunehmen, um der Sache auf den Grund zu gehen.
Caspar ging 2012 gegen die Gesichtserkennung im sozialen Netzwerk vor, die seiner Ansicht nach in der durch Facebook angewandten Form deutsches Recht verletze. Das soziale Netzwerk hätte entweder von den Nutzern eine Zustimmung zur Nutzung der Technik einholen müssen, alle Daten löschen sollen oder sich einer Klage stellen. Damals entschied man sich bei Facebook dazu in Europa die Gesichtserkennung zu deaktivieren und alle entsprechenden Daten zu löschen.
Auch die Änderung der Nutzungsbedingungen widerspricht nach Auffassung Caspars möglicherweise deutschen Gesetzen: Facebook dürfe nicht einfach seine Bestimmungen ändern, sondern müsse für jeden Nutzer ein „Opt-In“ anbieten, damit die individuelle Zustimmung gegeben ist.
Eine Sprecherin Facebooks hat erstmal nur bestätigt, dass die Gesichtserkennng weiterhin in Europa inaktiv sei, man aber nach Wegen suche sie legal wieder verfügbar zu machen.
Quelle: PCWorld
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