Sony ändert PSN-Nutzungsbedingungen

Datenschützer dürften erneut aufhorchen

Sony hat die Nutzungsbedingungen für PSN-Inhalte und diskbasierte Spiele verändert. So heißt es unter Punkt 6.3: „Vermieten, Verleihen, Unterlizensieren, Publizieren, Verändern, Adaptieren oder Übersetzen von jeglichen Teilen der Software“ sei untersagt. Sony ergänzt sogar nochmals unter Punkt 7.1: „Disk-basierte Software oder Software-Downloads dürfen nicht weiterverkauft werden, außer dies ist von uns oder von einem anderen Publisher ausdrücklich erlaubt worden.“ Sony weist in den Bedingungen ausdrücklich darauf hin, dass die Software an die Kunden nur „lizensiert, nicht verkauft“ werde.

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Sony geht also ähnlich vor wie Amazon mit seinen digitalen Inhalten. Auch beim Online-Händler erwirbt man für E-Books beispielsweise nur Nutzungsrechte.

Die veränderten Nutzungsbedingungen Sonys widersprechen nun aber vorherigen Aussagen des Konzerns, laut denen Gamer diskbasierte Spiele für die Playstation 4 wie auch an der PS3 verleihen und verkaufen dürften. Shuhei Yoshida hat das auf Nachfrage auch abermals bestätigt und betont man solle sich um die Nutzungsbedingungen keine Sorgen machen – seltsam ist das Vorgehen aber dennoch.

Auch ein weiterer Abschnitt in den Nutzungsbedingungen lässt speziell Datenschützer aufhorchen: So erwähnt Sony, dass man das Nutzungsverhalten der PSN- und Social-Dienste aufzeichnen und auswerten könnte. Dazu zählen auch die Inhalte von Sprach- und Textkommunikation. Laut Sony wolle man die aufgezeichneten Informationen aber nur nutzen, um sicherzustellen, dass die Nutzungsbedingungen eingehalten werden.

Quelle: IGN

André Westphal

Redakteur

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