Steuer auf CD-Rohlinge

Was in Frankreich schon Gegenwart ist...

Was in Deutschland noch erst durch die Mühlen des Gesetzes fliessen muss,

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ist bei unserem Landesnachbarn Frankreich schon schriftlich fixiert. Denn
dort tritt Ende Januar das Urheberrecht für digitale Datenträger in Kraft.
Das Gesetz gilt dann also für CD- und DVD-Rohlinge, für Minidisk und für
Speicherkarten. Bei einer CD schlägt die Gebühr mit umgerechnet 1,10 DM
(für 74 Minuten) zu Buche, bei einer DVD sind es schon 7,37 DM. Zur Zeit
werden in unserem Lande noch Gebühren vom Hersteller an die Gema abgeführt,
geplant wird jedoch, dass eine Abgabe von pauschal 60,- DM auf den heimatlichen
Rechner und 12,- DM pro Brenner verrichtet wird.

Quelle: Tom's Hardware Guide

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