Wie auch wir bereits zur bizarren „Strahlen-Diskussion“ um den sogenannten Volks-PC berichteten, dürfen die von der PC-Welt getesteten Volks-PC der ersten Serie nicht als „gefährlich“ bezeichnet werden, sollen aber strahlen. Zur Erinnerung: Dies betraf nicht die Geräte, die ab Anfang Dezember in den Filialen der Supermarktkette Plus erhältlich waren.
Die Informationen von Eberhard Kaiser, Bereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der 4MBO International Electronic AG, veröffentlichen wir deshalb auszugsweise an dieser Stelle:
„Sie beziehen sich leider nur auf die PC-Welt als Quelle, deren Objektivität bei diesem Thema zumindest als eingeschränkt zu bewerten ist. Es gibt aber auch andere Quellen, z.B.:
Selbstverständlich unterziehen wir unsere PCs einer strengen Prüfung hinsichtlich ihrer elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV) bei namhaften und CE-akkreditierten Prüflabors – auch wenn die PC-Welt anderes suggeriert.
Dann beginnt aber die Grauzone. Da die entsprechende Norm EN 55022 aber bei der EMV-Prüfung Spielräume lässt, geschieht es häufiger, dass ein PC in einem Labor die sehr strengen Normen erfüllt, in einem anderen aber nicht. Das hängt unter anderem von der Zahl und der Qualität der angeschlossenen Peripheriegeräte ab. Die Norm schreibt hierzu vor, dass „der Prüfling in einer Weise angeordnet, installiert und betrieben werden [muss], die mit den üblichen Anwendungen übereinstimmt“. Weiter wird gefordert, dass Verbindungsleitungen, Anschlüsse und Geräte an mindestens einem Anschluss des zu messenden Computers angedockt werden sollen. Leider können wir nicht nachvollziehen, wie und mit welcher Konfiguration ein externer Auftraggeber die EMV-Messung durchgeführt hat, da uns die entsprechenden Messprotokolle nicht vorliegen.
Die von 4MBO beauftragten Labors halten sich bei der EMV-Prüfung an die gesetzlichen Richtlinien, deshalb tragen unsere PCs das CE-Zeichen zurecht. Aber es gibt, wie wir in den vergangenen Wochen erkennen mussten, Auslegungs- und Interpretationsspielräume, die – je nach Intention – zu unterschiedlichen Ergebnissen führen können. Schließt man zum Beispiel an einen Computer zwei Monitore, drei Drucker, zwei kabelgebundene Mäuse, eine Funkmaus, eine Funktastatur, eine Webcam, ein Mikrofon, einen Switch, eine externe Festplatte und weitere Geräte an, erhöht sich natürlich die Wahrscheinlichkeit, dass der Computer die zulässigen Grenzwerte bei einzelnen Spitzenwerten überschreitet. In einer solchen Testsituation wurde der MBO P.C.V.O 2200+ („Volks-PC“) unlängst von einem Computermagazin geprüft, ohne dass die Leser darauf hingewiesen wurden, dass es sich dabei um eine Art Härtetest handelte. Bei Tests mit zahlreicher Peripherie kommt es aber oft nicht mehr auf den PC selbst an, sondern auf die Qualität der angedockten Geräte. Es ist auch schon vorgefallen, dass eine billige Maus mit schlecht abgeschirmtem Kabeln das Messergebnis negativ beeinflusst hat, sobald diese aber gegen eine höherwertige ausgetauscht wurde, die emittierte Strahlung wieder unter die Grenzwerte gefallen ist.
Dieses Beispiel verdeutlicht, wie unklar die Rechtslage ist, wie leicht scheinbar objektive Ergebnisse beeinflussbar sind – je nachdem, welche Intention der Auftraggeber mit einer EMV-Prüfung verfolgt. Als Hersteller hat man dann automatisch die schlechteren Karten. 4MBO ist in den vergangenen Wochen ins Visier des besagten Computermagazins geraten, das die EMV-Thematik für sich entdeckt hat – sei es, um sich als Anwalt der Verbraucher zu positionieren, sei es, um die Auflage mit einer zur Enthüllungsstory aufgebauschten Geschichte zu beflügeln. Die in den entsprechenden Artikeln zitierten Prüfprotokolle jedoch werfen, zumindest was ihre Herkunft und den eigentlichen Auftraggeber betrifft, mehr Fragen auf als Antworten zu geben – eines soll sogar verfälscht worden sein. Die von diesem Magazin erneut vorgelegten Protokolle sind in ihrer Aussagekraft ebenfalls wachsweich, weil nicht klar ist, in welchem Zustand die PCs getestet wurden.
Deshalb hat das Hamburger Landgericht auch nicht, wie von formuliert, zur Sache selbst geurteilt. Es wurde lediglich festgestellt, dass die gesetzlichen Richtlinien Auslegungsspielräume aufweisen, weshalb es besagtem Computermagazin nicht untersagt werden könne, seine Behauptungen zum Thema EMV aufrecht zu erhalten – bis auf die Aussage, der Volks-PC sei gefährlich. Grund: Dies stimmt schlicht und ergreifend nicht und führt den Leser in die Irre. Über die Qualität dieser Aussagen hat das Gericht trotz anderslautender Darstellung in bestimmten Publikationen keineswegs geurteilt. Dass man dies mit viel Eigenlob als „Sieg“ gefeiert hat – na ja, das haben wir eher mit Humor genommen.
Angesichts der auf diese Weise entfachten Strahlen-Diskussion, die viele Verbraucher verunsichert hat, gab es bereits mehrere Klarstellungen seriöser Computermagazine wie Chip oder c’t.
Als Fazit bleibt festzuhalten, dass es beim Thema EMV nicht um „Strahlung“ oder „Gefährdung“ geht, sondern schlicht darum, ob ein elektrisches Gerät von anderen Geräten gestört wird bzw. diese stört. Die elektromagnetische Strahlung des PCs ist auch bei einer maximalen Konfiguration mit Peripheriegeräten sehr niedrig.
Dazu ein paar Vergleichszahlen, welche die Relationen verdeutlichen: Elektrisches Licht „strahlt“ in einem Meter Abstand 25 mal mehr als ein PC im Abstand von 30 Zentimetern, ein Handy bis zu 100.000 mal, ein Rasierer sogar bis zu 150.000 mal mehr. Bilden Sie sich anhand der beigefügten Unterlagen selbst ein Urteil, ob Sie die in der Sache recht wenig ergiebige EMV-Geschichte als chronistenwürdigen „Skandal“ einstufen oder nicht. Wir jedenfalls wollen die auch unter journalistischen Gesichtspunkten zumindest fragwürdige Art der Berichterstattung – getestet wurden seltsamerweise immer nur 4MBO-PCs, nie die Modelle unserer Mitbewerber – nicht weiter kommentieren, um hier nicht weitere Ansatzpunkte zu geben, dieses inzwischen ausgebombte Thema auf unsere Kosten auflagesteigernd weiterzuspinnen.“
Wir danken Eberhard Kaiser von 4MBO in Plochingen für die ausführlichen Erläuterungen!
Quelle: E-Mail
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