AMD begrüßt Initiative der deutschen Bundesregierung für mehr Wettbewerb bei öffentlichen IT-Ausschreibungen

(Auszug aus der Pressemitteilung)

Mailand, Italien, Dresden, 20. Dezember 2004 – AMD begrüßt ausdrücklich ein jetzt veröffentlichtes Dokument der deutschen Bundesregierung zur ihrer IT Beschaffungspolitik. Die Veröffentlichung deckt sich mit den jüngsten Schritten anderer europäischer Staaten, die entsprechende Richtlinien für öffentliche Ausschreibungen von IT-Equipment herausgegeben haben und damit für stärkeren Wettbewerb sorgen wollen. Seit AMD im Oktober 2003 bei der europäischen Kommission eine Beschwerde gegen die einseitige Bevorzugung einer bestimmten Mikroprozessormarke und eines Herstellers eingereicht hat, haben mehrere europäische Staaten ihre Beschaffungsrichtlinien aktualisiert.

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Vergangene Woche veröffentlichte die deutsche Bundesregierung
auf der Web-Seite des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Arbeit spezielle Richtlinien für
Beschaffungsbehörden. Dort heißt es: “Deutsches und
Europäisches Vergaberecht verbieten grundsätzlich die
Nennung von Markennamen bei der Beschreibung der zu
beschaffenden Leistung.” Und weiter: “Die Nennung eines
bestimmten Markennamens (z.B. Lieferung eines Computers
mit einem Prozessor der Marke xy) ist in jedem Fall
unzulässig“. Das Dokument warnt davor, “bei der
Beschreibung der Leistung Mindesttaktfrequenzen zu fordern.
Diese sind nämlich nur eines von mehreren Kriterien, die
gemeinsam die Leistung des Mikroprozessors ausmachen.”

Diese Ankündigung der deutschen Bundesregierung baut auf
ähnlichen Änderungen bei öffentlichen Behörden in Italien,
Schweden, Belgien und Frankreich auf. Alle fünf EUMitgliedsstaaten
empfehlen bei künftigen Ausschreibungen
auf objektive Benchmarks zurückzugreifen, um eine
ordnungsgemäße Leistungsbeschreibung von PC- und Server-
Systemen sicherzustellen. Damit hätten OEMs die Möglichkeit,
Systemkonfigurationen anzubieten, die die geforderte
Leistung erzielen, und müssten sich dabei nicht auf eine
bestimmte Mikroprozessormarke festlegen. Das Papier der
deutschen Bundesregierung enthält ein Beispiel einer
zulässigen technischen Leistungsbeschreibung: “Ein PC mit
einem x86-Mikroprozessor und einer Mindestleistung von XWert
beim X1-Benchmarkverfahren oder Y-Wert beim Y1-
Benchmarkverfahren.” Die italienische Beschaffungsbehörde
CNIPA geht einen Schritt weiter und hat sich zur Evaluierung
von Desktop-Computersystemen speziell für den Benchmark-
Wert Sysmark 2004 entschieden.

In einem ähnlichen Schritt gab Russlands stellvertretender
Minister für Wirtschaftliche Entwicklung und Handel, Andrei
Sharonov, strenge Richtlinien für die herstellerneutrale
Beschaffung von Computern innerhalb der Russischen
Föderation heraus. Sharonov ist ferner der Urheber eines
Großhandels-Modernisierungsgesetzes für die Beschaffung
öffentlicher Ämter in der Russischen Föderation, das vor
kurzem in erster Lesung von der Duma angenommen wurde.

“Wir unterstützen diese Maßnahmen für einen stärkeren
Wettbewerb bei öffentlichen IT-Ausschreibungen nachhaltig.
Denn alle profitieren davon, wenn mehr qualifizierte Anbieter
als bisher in öffentliche Beschaffungsprozesse eingebunden
werden. Die bis dato bevorzugte Behandlung eines Herstellers
von Mikroprozessoren verhinderte einen fairen Wettbewerb.

Dies verursacht unnötige Kosten für die Beschaffungsbehörden,
die die Steuerzahler begleichen müssen. AMD
begrüßt auch das Konzept unabhängiger, anwendungsspezifischer
Benchmarks als faire und beste Möglichkeit zur
Ermittlung der optimalen Systemleistung von Desktops,
Notebooks, Workstations und Servern,” so Giuliano Meroni,
AMDs Corporate Vice President, Sales and Marketing in
Europa.

Meroni weist auf eine kürzlich erstellte Studie der EUKommission
hin. In der Pressemitteilung heißt es dazu: “Die
derzeit geltenden EU-Vergaberichtlinien haben den
grenzüberschreitenden Wettbewerb auf den Beschaffungsmärkten
verstärkt und die Preise, die öffentliche Auftraggeber
für Waren und Dienstleistungen zu zahlen haben, um
etwa 30% gesenkt; … . Die Möglichkeiten zur weiteren
Öffnung der Beschaffungsmärkte sind aber noch längst nicht
ausgeschöpft. Der Steuerzahler kann noch mehr für sein Geld
bekommen, außerdem kann noch mehr gegen Korruption und
Günstlingswirtschaft getan werden.”

Die Europäische Kommission, DG Internal Market and
Services, befasst sich auch weiterhin mit dem Thema
diskriminierungsfreie Leistungsbeschreibungen bei IT-Ausschreibungen.

Anhang:
Link zum offiziellen Dokument der deutschen Bundesregierung

Link zum offiziellen Dokument der italienischen Regierung

Link zum offiziellen Dokument der französischen Regierung

Link zum offiziellen Dokument der belgischen Regierung

Link zum offiziellen Dokument der schwedischen Regierung

Link zur Studie der EU-Kommission