Kopierschutz Ultra – die Zukunft?

Neues DRM-System wird alle Geräte mit einbeziehen

Neben dem Trusted Platfom Module (TPM) wird noch an einem weiteren Restriktions-System gearbeitet, das alle Geräte des Endnutzers einbeziehen soll. Wie der IT-Verlag Heise berichtet, diskutierte die „Copyright Protection Technical Working Group“ (CPTWG), des Standardisierungsgremiums des „Digital Video Broadcasting Forum“ (DVB-Forum), vergangene Woche den Referenzentwurf zum sogenannten „Content Protection Copyright Management“ (CPCM).

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Die Bürgerrechtsorganisation „Electronic Frontier Foundation“ (EFF) kritisiert den Entwurf und warnt vor einem noch nie dagewesenen DRM-Regime. So soll nach Angaben der Bürgerrechtler der neue DRM-Standard vom European Telecommunications Standards Institute (ETSI) abgesegnet und dann per Regulierung umfassend durchgesetzt werden. Hierbei würden auch die Hardwarehersteller gebunden werden.

Der mehr als 100 Seiten starke Entwurf zum DRM-Verbund der Zukunft lässt sich kostenpflichtig beziehen. Laut Heise wird CPCM darin als System „zum Schutz von Inhalten und Management von Kopien digitaler Inhalte“ beschrieben. Dies betrifft Inhalte, die auf Endkundengeräte oder Heimnetzwerke übertragen werden. Als erfassbare Quellen werden Inhalte genannt, die über Kabel, Satellit, terrestrischen Rundfunk, Internet, Mobilfunk und „anderes“ übertragen werden. Die Daten, die geschützt werden sollen, werden als Audio- und Videodaten, damit verbundene Anwendungen und „Daten“ beschrieben – also alle digitalen Inhalte. Damit das System wasserdicht ist, soll der „Schutz“ auf allen denkbaren Geräten gewährleistet bleiben. Um die Übetragung auf unterschiedliche Geräte zu kontrollieren, wurde die sogennante „Authorised Domain“ spezifiziert. Dabei soll es sich um die Gruppierung aller Geräte handeln, die einer logischen Einheit wie beispielsweise einem bestimmten Haushalt angehören. Die Übetragung von Inhalten könnte damit auf diese Gruppe beschränkt werden.

Die Regel für die Nutzung der Inhalte sollen in den Metadaten der CPCM-verpackten Werke als „Usage State Information“ (USI) gespeichtert werden. Stefan Bechtold vom Max-Planck-Institut zur Erforschung von Gemeinschaftsgütern erklärt dies als den Grundgedanken hinter der Spezifikation. Es werde eine „einheitliche Sprache für die Darstellung von Urheberrechten“ eingeführt. Die Interoperabilität zwischen einzelnen Geräten innerhalb der Domain werde garantiert, während auch die Kommunikation nach außen, beispielsweise zu anderen Domains, geregelt (also in der Regel unterbunden) wird.

Die Bürgerrechtler von der EFF kritisieren diesen Gedanken der „Authorised Domain“. Denn dem Rechteinhaber hätte die Kontrolle darüber, welcher Haushalt bestimmte Inhalte nutzen darf und welcher nicht. Der Kunde hingegen müsste damit leben, dass sich seine Rechte beispielsweise nachträglich widerrufen lassen und es nicht sichergestellt ist, dass bestimmte Geräte bestimmte Nutzungsarten auch wirklich zulassen. Die Bürgerrechtler von der EFF versuchen daher schon seit einiger Zeit, den kommenden Kopierschutz-Standard stärker ins Licht der Öffentlichkeit zu rücken. Denn diese hat von den großen Plänen bisher faktisch nichts mitbekommen.

CPCM sei auch eine Gefahr für freie Software. Denn diese wäre mit den Anforderungen von CPCM alleine schon vom Prinzip her inkompatibel. Freie Software verlangt auch, dass man sie frei verändern kann. Software, die Teil des CPCM-Systems ist, darf aber beispielsweise nicht verändert werden. Desweiteren könnten nationale Regelungen bezüglich des Urheberrechts faktisch außer Kraft gesetzt werden, wenn in Zukunft der Rechteinhaber die volle Kontrolle über die Inhalte hat und die Nutzung dem Kunden diktieren kann. Aus diesem Grund hat sich die EFF auch als Ziel gesetzt, den Standard zu verhindern. Das EFF-Mitglied Cory Doctorow wird hierzu folgendermaßen zitiert: „Das ist keine Spezifikation, die zu guten Zwecken eingesetzt werden kann, Punkt.“

Quelle: Heise

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