Teilerfolg gegen Media-Markt

Beweisbeschluss am Landgericht Ingolstadt

Die Media-Märkte in Deutschland machen zwar immer wieder mit spektakulären Angeboten auf sich aufmerksam, aber wer fährt eigentlich die Kampagnen? Rein rechtlich ist jede der über 220 Filialen eine formal unabhängige Tochtergesellschaft. Daher steht auch in den Prospekten jeweils eine andere Filiale im Impressum. Und darum konnten die Verbraucherschützer im Falle von Lockangeboten bisher immer nur gegen einzelne Filialen vorgehen.

Anzeige

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) versucht seit letztem Jahr, die übergeordnete Media-Saturn-Holding als Urheber der teils deutschlandweiten Werbeaktionen zu überführen. Und da konnte man einen Teilerfolg erringen.

Das Landgericht Ingolstadt hat einen Beweisbeschluss erlassen, in dem geklärt werden soll, wer für die Aktionen zuständig ist. Auch soll der Vorwurf der Lockmittel-Werbung überprüft werden. Konkret handelt es sich um den Fall eines DVD-Players, der Ende 2005 deutschlandweit für rund 20 Euro angeboten wurde. Bereits kurz nach Ladenöffnung sollen die Player vielerorts schon ausverkauft gewesen sein. Dabei stützt man sich auf die Aussagen zahlreicher Kunden, die leer ausgingen.

VZBV-Vorstand Edda Müller kommentiert den Beschluss folgendermaßen: „Wenn der Beschluss in ein entsprechendes Urteil mündet, wird es uns in Zukunft leichter fallen, die Holding insgesamt zur Rechenschaft und Verantwortung zu ziehen. Irreführung und Täuschung dürfen nicht länger durch trickreiche Geschäftsmodelle gedeckt werden.“

Quelle: Welt Online

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert