Ein schwarzer Tag für Gebührenzahler, zu denen seit einiger Zeit auch Besitzer eines internetfähigen PCs bzw. Laptops oder vergleichbaren Mobilfunkgerätes mit UMTS oder Internetanbindung zählen. Vom Bundesverfassungsgericht wurde in einem wegweisenden Urteil der Gebühreneinzugszentrale eine Art „Blanko-Scheck“ bezüglich der Gebührenerhebung ausgestellt. Hintergrund war, dass sich ARD und ZDF nicht mit dem Eingriff der Bundesländer in ihre Gebührenpolitik zufrieden geben wollten.
Aktuell werden beim Bereithalten eines TV-Gerätes 17,03 Euro, bei einem Radio bzw. Internet-PC 5,52 Euro fällig. Diese Beträge liegen unter den Forderungen, die von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten gestellt worden waren. Die Ministerpräsidenten hatten die Abweichung von der Empfehlung mit der allgemein schlechten wirtschaftlichen Situation und der Arbeitslosigkeit in Deutschland begründet. Laut Bundesverfassungsgericht wurde durch diesen „Eingriff“ jedoch die Rundfunkfreiheit verletzt, da für die Gebührenminderung nicht ausreichend bewiesen worden war, dass für den Bürger anderenfalls unangemessen hohe Belastungen entstehen würden.
Für 2009 droht deshalb eine drastische Gebührenerhöhung, auch wenn aktuell noch über ein möglicherweise gänzlich neues Gebührenmodell verhandelt wird. Dann nämlich wird die GEZ aller Wahrscheinlichkeit nach nicht nur eine „übliche“ Gebührenerhöhung fordern, sondern auch einen Ausgleich für die seit 2005 entgangenen Gebühren verlangen dürfen – eine Summe von stattlichen 440 Millionen Euro.
Quelle: Spiegel Online
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