Unternehmensteuerreform 2008 verschlechtert Abschreibungsmöglichkeiten für PCs und Notebooks

Flexible Mietmodelle von Fujitsu Siemens Computers umschiffen Hindernisse der Neuregelung

(Auszug aus der Pressemitteilung)

München, 19. Dezember 2007 – Im Rahmen der Steuerreform 2008 ändern sich zum Jahreswechsel die Abschreibungsfristen geringwertiger Wirtschaftsgüter (GWG). Computer in der Preisklasse 150 bis 1000 Euro müssen dann über einen Zeitraum von fünf Jahren abgeschrieben werden. In der Praxis erneuern Unternehmen aber PCs und vor allem Notebooks häufig schon nach drei Jahren und können so ihre Ausgaben zukünftig nicht mehr nutzungskonform steuerlich absetzen. Als Alternative empfiehlt Fujitsu Siemens Computers daher Unternehmenskunden seine Miet- und Leasingmodelle. Denn im Unterschied zum Kauf lassen sich damit auch im kommenden Jahr die anfallenden Kosten für die IT-Arbeitsplätze so steuerlich absetzen, wie es ihrer tatsächlichen Nutzung entspricht.

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Die bisherige Regelung, die eine Sofortabschreibung bei GWG von 410 Euro vorsah, entfällt. Die Neuregelung sieht vor, dass bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit einem Anschaffungswert unter 150 Euro sofort im Jahr der Anschaffung abgeschrieben werden. Bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens im Wert von 150 bis 1000 Euro müssen in einem Sammelposten linear über fünf Jahre abgeschrieben werden. Scheidet ein solches Wirtschaftsgut aus dem Betriebsvermögen aus, wird der Sammelposten nicht vermindert. Bei beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens im Wert über 1000 Euro greifen die bekannten Abschreibungstabellen (z.B. drei Jahre bei Personalcomputern).

Bei Kauf von IT-Technik können durch unterschiedliche Abschreibungszeiten erhöhte Erfassungs- und Buchhaltungsaufwände entstehen. Etwa, wenn ein Unternehmen ein Notebook im Wert von 1200 Euro drei Jahre und einen Desktop-PC im Wert 500 Euro fünf Jahre abschreibt, während der Multifunktionsdrucker im Wert von 149 Euro sofort abgeschrieben werden muss. Die Kosten für die PC-Infrastruktur steigen dann im vierten und fünften Jahr der Nutzung nicht nur durch das zunehmende Alter, sondern auch durch wachsende Uneinheitlichkeit des Bestandes. Darunter leidet letztendlich auch die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens:

  • steuerliche Nachteile: niedrigere AfA-Werte (Absetzungen für Abnutzungen) führen zu geringerem Steuerabzug
  • Erschwerte sach- und leistungsgerechte Kosten- und Leistungsverrechnung: die Maschinen sind eventuell schon ausgetauscht, die AfA läuft aber noch

Lösungsmöglichkeiten bietet das modulare Price-per-Seat Konzept von Fujitsu Siemens Computers auf Basis eines Mietmodells, mit dessen Hilfe der gesamte Lebenszyklus eines PC-Arbeitsplatzes in einer monatlichen Gebühr abgebildet werden kann. Dieses Konzept ist als modulares Baukastensystem zu verstehen, welches neben der reinen Hardwarefinanzierung verschiedene Komponenten wie Rückkauf der Althardware, Rollout der neuen Hardware, Installationsleistungen und Implementierung, Garantieerweiterungen (SLA´s), Technologieaustauschoptionen und weitere flexible Servicebausteine bis hin zu Rollback, Datenlöschung und Entsorgung enthalten kann und das

  • sich mit variablen Laufzeiten von beispielsweise 24, 30 oder 36 Monaten an die geplante Nutzung anpasst
  • mit den Optionen Rückgabe, Verlängerung und Kauf die Flexibilität bis zum Nutzungsende aufrecht erhält
  • keine Kosten und Aufwendungen für die Anlagenbuchhaltung verursacht: Assets werden nicht beim Kunden aktiviert, eine Asset Management Lösung ist ebenfalls möglich
  • die Basis für eine sach- und leistungsgerechte Kosten- und Leistungsverrechnung bildet nach dem Motte: “pay as you use”
  • die Wettbewerbsfähigkeit eines homogenen IT-Bestandes durch regelmäßige Austauschzyklen sicher stellt
  • steuerliche Vorteile durch die Finanzierungsvariante bietet