YouTube vs. GEMA

Video-Plattform in Zukunft stärker für hochgeladene Inhalte haftbar

Auf YouTube tummeln sich allerei urheberrechtlich geschützte Inhalte, die dort unberechtigt von privaten Nutzern hochgeladen wurden. Diesbezüglich gab es in Deutschland mit der GEMA eine rechtliche Auseinandersetzung, in der ein Hamburger Gericht nun zugunsten der Verwertungsgesellschaft entschied: Es ging um 12 Videos, die bei YouTube von Nutzern widerrechtlich eingestellt wurden. Die GEMA hat argumentiert, dadurch gingen den eigentlichen Rechteinhabern bzw. Künstlern Einnahmen verloren. Das Gericht hat nun bei 7 der Videos zugunsten der GEMA entschieden

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Bei den 5 restlichen Videos erübrigte sich eine Entscheidung, da sie bereits entfernt und nicht erneut hochgeladen worden waren. Das Hamburger Gericht hat beschlossen, dass YouTube in Zukunft für jedes widerrechtlich hochgeladene Material Strafen in Höhe von bis zu 250.000 Euro zahlen muss. Außerdem soll YouTube einen Filter-Mechanismus entwickeln, um besser zu kontrollieren, welche Inhalte überhaupt eingestellt werden können.

YouTubes Anwälte hatten vor Gericht argumentiert, die Betreiber der Video-Plattform könnten nicht für Rechtsverstöße der Mitglieder verantwortlich gemacht werden und löschten nach Hinweisen widerrechtlich bereitgestellte Videos. Das Gericht ließ diese Argumentation aber nicht gelten.

Das Hamburger Urteil könnte weite Kreise nach sich ziehen, denn in der Praxis dürfte die Implementation eines wirksamen Filters gegen urheberrechtlich geschütztes Material unmöglich sein. Es sei denn YouTube würde jedes einzelne Video von Menschenhand überprüfen lassen. Dies wäre aber finanziell und auch zeitlich unmöglich. Letzten Endes weiß das auch die GEMA und spekuliert auf eine Lizenzvereinbarung mit YouTube bzw. dessen Mutterkonzern Google. Die GEMA möchte jedes Mal Gebühren kassieren, wenn urheberrechtlich geschütztes Material bei YouTube angesehen wird und sich damit an den Zuschauerzahlen orientieren.

YouTube und die GEMA tragen bereits seit mehr als zwei Jahren rechtliche Streitigkeiten miteinander aus, was dazu geführt hat, dass in Deutschland bei vielen Videos nur ein Hinweis erscheint, dass das Material aufgrund von GEMA-Ansprüchen hierzulande nicht verfügbar sei.

Quelle: DW

André Westphal

Redakteur

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