Apple stand bereits durch Verbraucherschützer in der Kritik: In der EU gelten auf gekaufte Geräte grundsätzlich zwei Jahre Gewährleistung. Diese Bedingungen kann ein Hersteller auch nicht durch eigene Garantiebedingungen verschlechtern. Apple habe laut EU-Kommission aber bisher nicht deutlich auf diese Gesetzeslage hingewiesen und den Eindruck erweckt, ab Ende der einjährigen Herstellergarantie nicht mehr für Mängel zuständig zu sein. Verbraucherschützer bemängeln, dass Apple durch diese Art der Darstellung versucht habe seine Zusatzgarantien Apple Care an den Mann zu bringen.
Auf Druck der EU-Kommission und der Verbraucherschützer weist Apple nun auf seiner Hinweis-Website genau auf die Unterschiede zwischen der einjährigen Herstellergarantie, der gesetzlichen zweijährigen Gewährleistung und Apple Care hin. Somit können Käufer von Apple Produkten besser beurteilen, ob sich Apple Care für sie rentiert.
Quelle: Apple
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