Seit 2004 gibt es einen Rechtsstreit zwischen dem Händler Usedsoft und der Firma Orcale: Usedsoft hatte Softwarelizenzen weiterverkauft, was Oracle als Verletzung seiner Lizenzbestimmungen erkannte – jene untersagen die Weitergabe der Nutzungsrechte. Oracle bekam zunächst Recht, der Prozess wanderte aber in immer höhere Instanzen. Der Europäische Gerichtshof wendete dann im Juli 2012 das Blatt und stellte sich auf Usedsofts Seite. Der Bundesgerichtshof zieht nun erste Konsequenzen aus dem Urteil.
So hatte der Europäische Gerichtshof entschieden, dass sowohl gebrauchte Software auf optischen Datenträgern als auch heruntergeladene Programme grundsätzlich auch ohne Zustimmung des Herstellers weiterverkauft werden dürfen. Als Einschränkung sei nur zu beachten, dass der Verkäufer dann selbst keine Kopien der Software einbehalten dürfe. Zudem dürfe die Lizenz nicht an eine zeitliche Einschränkung gekoppelt sein. Auch müsse bei einer Volumenlizenz das gesamte Paket abgetreten werden.
Abgeschlossen ist der Rechtsstreit leider aber immer noch nicht: Jetzt können Orcale und Usedsoft sich in der Berufung weiter streiten, so dass ein finales Urteil weitere Jahre auf sich warten lassen könnte.
Quelle: Bundesgerichtshof
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