In den USA läuft aktuell eine Sammelklage gegen das Unternehmen Google. Es geht darin unter anderem um Datenschutz und Privatsphäre bei Verwendung des E-Mail-Dienstes Gmail. Google gibt sich dabei allerdings rigoros: „So wie der Absender eines Geschäftsbriefes damit rechnen muss, dass der Assistent des Empfängers eventuell das Schreiben öffnet, sollten Versender einer E-Mail damit rechnen, dass der Dienstanbieter die Informationen verarbeitet. Jemand, der freiwillig Dritten Informationen zugänglich macht, gibt damit seinen Anspruch auf Privatsphäre auf.“
Google zitiert damit zum Teil direkt ein US-Urteil aus dem Jahr 1979, das sich eben auf die Übergabe von Daten an Dritte bezieht. Allerdings streckt man den Vergleich sehr: Beispielsweise erklärt man, wenn jemand am Telefon eine Nummer wähle, gebe er diese Daten ja auch freiwillig an seinen Kommunikationsanbieter weiter – sonst könnte der Anruf gar nicht verarbeitet werden. Ähnliche Vorgänge geschehen laut Google, wenn man einen Brief verschickt: Die Post kenne dann schließlich auch Adresse des Absenders und des Empfängers.
Dabei übergeht Google allerdings geflissentlich, dass Telefonanbieter normalerweise nicht die Gespräche ihrer Kunden belauschen und die Post nicht einfach Briefe öffnet. Google hingegen leitet dagegen automatisiert aus den Inhalten der E-Mails Vermarktungsmöglichkeiten ab. Zumindest unterstellt dies die Sammelklage dem Unternehmen: „Google leitet E-Mails an separate Technik ab, um die Bedeutung der Nachrichten zu erfassen. […] Die entsprechenden Geräte sollen quasi die ‚Gedanken‘ der Autoren erkennen und speichern jene Daten für die intransparente Nutzung bei Google.“
Wie die Sammelklage ausgehen wird, ist noch unklar. Zumindest ist angesichts der Argumentation Googles klar zu erkennen, dass die Privatsphäre der Nutzer vermutlich nicht zu den höchsten Werten des Konzerns gehört.
Quelle: Electronista
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