
Aktuell sorgt eine neue Abmahnungswelle online für Aufsehen: Die Kanzlei „Urmann und Collegen“ hat die IP-Adresse tausender Nutzer des Porno-Streaming-Dienstes RedTube ermittelt und entsprechende Abmahnungen verschickt. Es dreht sich um die urheberrechtlich geschützten Filme „Miriam’s Adventures“, „Dream Trip“, „Hot Stories“ und „Amanda´s Secrets“ für welche die Anwälte die „The Archive AG“ als Rechteinhaber und als ihren Kunden angeben – eine Firma aus der Schweiz. 250 Euro pro angesehenen Film verlangt Urmann und Collegen nun von denjenigen, welche die Filme gestreamt haben.
„Ich gehe davon aus, dass 20.000 bis 30.000 Nutzer in den letzten Tagen abgemahnt worden sind“, gibt der außenstehende IT-Anwalt Christian Solmecke aus Köln von der Kanzlei Wilde, Beuger, Solmecke an. Die Kanzlei Urmann und Collegen nennt in ihren Schreiben 1080,50 Euro als Streitwert und errechnet daraus die Kosten für die Abmahnung: 149,50 Euro Anwaltsgebühren, 20 Euro als Pauschale für Post und Telekommunikation, 15,50 Euro Schadensersatz und 65 Euro als Aufwendungen für die Ermittlung der Rechtsverletzung.
Die neue Abmahnwelle steht rechtlich gesehen allerdings auf töneren Füßen: So wird beim Streamen nur temporär eine Kopie angelegt, die auch nicht dauerhaft auf der Festplatte gespeichert bleibt. Es handelt sich deswegen auch um den ersten Fall in Deutschland, in dem es wegen des Streaming von Inhalten Abmahnungen hagelt. Zudem scheint die Kanzlei bzw. die „The Archive AG“ die IP-Adressen unter falschen Voraussetzungen erworben zu haben und hat vor Gericht von einer „Tauschbörse“ gesprochen, obwohl RedTube einer Streaming-Plattform und keinem Filesharing-Netzwerk entspricht. Das Kölner Landgericht hat die Auskunftsbeschlüsse also aufgrund der Darstellung eines falschen Sachverhaltes unterzeichnet. Betroffenen Nutzern hilft dies aber zunächst wenig, da die Abmahnungen dennoch gültig sind.
Rechtsanwalt Christian Solmecke rät nun allgemein keine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und zunächst auch keine Zahlung zu leisten: „Zwar ist die Rechtslage zum Streaming noch nicht abschließend geklärt, trotzdem dürften die besseren Argumente für die Konsumenten solcher Filme sprechen.“ Man sollte zunächst eine Fristverlängerung beantragen. In Kürze sollten die Verbraucherzentralen Musterbriefe für Betroffene zur Verfügung stellen, die bei der Abwehr der Abmahnungen unterstützen. Allerdings empfiehlt sich natürlich zusätzlich die Beratung durch einen Anwalt.
Hinweis:
Gleichzeitig geistern auch Phishing-E-Mails durch das Netz, welche die Abmahnung der Kanzlei Urmann und Collegen imitieren, in einer angehängten Textdatei aber einen Virus enthalten!
Quelle: Chip
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