Ende 2013 verschickte die Kanzlei Urmann und Kollegen aus Regensburg massenhaft Abmahnungen gegen Nutzer des Streaming-Portals RedTube. Ursache waren einige pornografische Inhalte, an denen das Unternehmen The Archive die Rechte halten sollte. Die Abgemahnten sollten eine Unterlassungserklärung unterzeichnen und natürlich entsprechende Zahlungen leisten. Rechtsanwalt Urmann gab sich zwar bei einem Rechtsstreit siegessicher, das Amtsgericht Potsdam, hat nun aber die Abmahnungen für unrechtmäßig erklärt.
Das Amtsgericht Potsdam hat am 9. April ein Versäumnisurteil gesprochen. Dies bestätigt RA Alexander Hufendiek, der die Abgemahnten vor Gericht vertritt. So hatten die Kanzlei Urmann und Kollegen und Mandant The Archive es versäumt vor Gericht zu erscheinen – obwohl man selbst den Gerichtstermin mehrfach hatte verschieben lassen.
Obwohl die RedTube-Abmahnungen damit für unrechtmäßig erklärt wurden, ist das Urteil zunächst noch nicht rechtskräftig. Ob Urmann und Kollegen bzw. The Archive in Berufung gehen wollen, ist derzeit offen. Laut Amtsgericht Potsdamm stehe vorerst fest, dass die The Archive AG keinen Unterlassungs- bzw. Zahlungsanspruch habe.
Quelle: Heise

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