
Mittlerweile hat die Bundesregierung in einem Schreiben an den Bundestagsabgeordneten Andrej Hunko (Linke) bestätigt, dass der Bundestrojaner des Bundeskriminalamts (BKA) einsatzfähig ist. Mithilfe der Software lassen sich Verdächtige bzw. deren Computer verdeckt ausspionieren und sogenannte „Online-Durchsuchungen“ durchführen. Beamte können dann aus der Ferne auf infizierte PCs zugreifen und zeitgleich mehrere Computer bzw. laufende Programme überwachen. Der Einsatz der Bundestrojaner ist allerdings höchst umstritten und wird weiterhin heftig diskutiert.
So dürfen die Bundestrojaner nur zum Einsatz kommen, wenn Hinweise auf schwerwiegende Verbrechen wie Mord, Terroranschläge oder eine Geiselnahme vorliegen. Eine richterliche Anordnung ist ebenfalls Pflicht. Unabhängige, persönliche Daten sollen zudem bei der Untersuchung unangetastet bleiben.
Die Angst von Datenschützern und anderen Kritikern der Bundestrojanern ist, dass die theoretischen Richtlinien in der Praxis überschritten werden könnten. Zudem herrsche zu wenig Transparenz über potentielle Einsätze der Bundestrojaner.
Quelle: AndrejHunko
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