
Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem neuen Urteil die Rechtmäßigkeit von Werbeblockern erneut bestätigt. Damit ist der Axel Springer Verlag mit einer Klage gegen den Anbieter von Adblock Plus, Eyeo, gescheitert. So hat der in seinem Urteil die Ansicht vertreten, dass Adblock Plus weder unlauteren Wettbewerb betreibe noch eine rechtswidrige Geschäftspraxis ausführe. Letzten Endes entscheide jeder Nutzer selbst, ob und wie er einen Werbeblocker verwende. Der Axel Springer Verlag will sich damit aber nicht zufrieden geben und hat nun eine Verfassungsbeschwerde angekündigt.
Für das Gericht hat auch den Ausschlag gegeben, dass Verlage sich bereits gegen Adblocker wehren könnten. Denn es sei technisch möglich de Zugriff auf die Website zu sperren, wenn ein Werbeblocker zum Einsatz komme. Diese Methode nutzt der Axel Springer Verlag sogar selbst für sein BILD-Angebot. Dennoch dauert der Rechtsstreit zwischen dem Axel Springer Verlag und Eyeo mittlerweile bereits mehrere Jahre an.
Die kommende Verfassungsbeschwerde des Axel Springer Verlags soll dann Eyeo einen Eingriff in das Grundrecht auf Pressefreiheit vorwerfen. Ein Ende ist somit noch nicht vollständig erreicht.
Quelle: Reuters
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