
Die Competition and Markets Authority (CMA) in Großbritannien hatte die Übernahme von Activision Blizzard durch Microsoft abgeschmettert. Dort wird Microsoft wohl vor Gericht ziehen. Mehr Glück hatte man in der EU: Die zuständigen Kartellwächter haben den Deal mittlerweile genehmigt. Allerdings gibt es einige Auflagen. Diese beziehen sich aber nicht auf „Call of Duty“, sondern vielmehr auf den Cloud-Gaming-Bereich. Eine kleine Ohrfeige verteilt man dabei an Sony. Dessen Argumentationen gegen die Übernahme folgt man nämlich absolut nicht.
So hatten die Japaner mehrfach betont, die PlayStation-Marke werde ihre Konkurrenzfähigkeit verlieren, sollte Microsoft sich Activision Blizzard sichern und die Spiele der Reihe „Call of Duty“ exklusiv an eigene Plattformen binden. Die EU-Kommission greift diesen Punkt auf und erklärt ihn quasi für irrelevant. Zum einen sei es unwahrscheinlich, dass Microsoft so handeln werde. Denn die PlayStation-Konsolen seien viel verbreiteter als die Xbox-Plattformen. Es gebe für die Redmonder also ehebliche, wirtschaftliche Anreize, „Call of Duty“ weiter für Sonys Plattformen zu veröffentlichen.
Zum anderen erklärt die EU-Kommission, dass Sony bzw. PlayStation selbst dann absolut konkurrenzfähig wäre, würde Microsoft „Call of Duty“ an die Xbox-Konsolen binden. Sony habe deutlich mehr Marktmacht als Microsoft und verfüge über viele starke Marken. Hier sei deswegen keinerlei Gefahr gegeben, dass der Wettbewerb ernsthaft leide. Anders sehe es im Cloud-Gaming-Bereich aus.
Die eingehende Marktuntersuchung der Kommission ergab, dass Microsoft den Wettbewerb beim Vertrieb von Spielen über Cloud-Gaming-Dienste beeinträchtigen könnte und seine Stellung auf dem Markt für PC-Betriebssysteme gestärkt würde. Daher muss Microsoft einige Auflagen hinnehmen. Dazu zählt die Erteilung einer kostenlosen Lizenz für Verbraucher im EWR (Europäischen Wirtschaftsraum), die es ihnen erlaubt, alle aktuellen und künftigen PC- und Konsolenspiele von Activision Blizzard, für die sie eine Spielelizenz besitzen, über einen Cloud-Gaming-Dienst ihrer Wahl zu spielen.
Ebenfalls inbegriffen ist die Erteilung einer entsprechenden kostenlosen Lizenz für Anbieter von Cloud-Gaming-Diensten, damit Spielenutzer im EWR alle PC- und Konsolenspiele von Activision Blizzard spielen können. Man habe dazu auch schon Konkurrenzanbieter befragt, welche Interesse daran geäußert haben und entsprechend die Übernahme als positiv bewerten. Die Genehmigung der Kommission ist an die Auflage geknüpft, dass die Zusagen von Microsoft vollständig erfüllt werden. Für die Überwachung der Umsetzung wird ein der Aufsicht der Kommission unterliegender unabhängiger Treuhänder zuständig sein.
Quelle: EU-Kommission
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