Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hatte gegen Apples Datenschutzrichtlinien geklagt und hat nun vor dem Landgericht Berlin Recht bekommen: Acht Vertragsklauseln wurden für rechtswidrig und damit unwirksam erklärt. Interessierte könnten sich das gesamte Urteil übrigens hier zu Gemüte führen. Der VZBV hatte insgesamt 15 Klauseln beanstandet, für sieben hatte Apple aber bereits eine Unterlassungserklärung abgegeben. Die restlichen acht hat nun das Landgericht Berlin für rechtswidrig und damit unwirksam erachtet.
Das Landgericht Berlin urteilt, dass Apples Regelungen die Verbraucher unangemessen benachteiligen, da sie wesentliche Grundgedanken des deutschen Datenschutzrechts verletzen. Beispielsweise behielt Apple sich in seinen Vertragsklauseln vor Daten Dritter zu erheben – etwa Name, Anschrift, E-Mail und Telefonnummer von Kontakten des jeweiligen Apple-Kundens. Laut dem Landgericht Berlin sei diese Verfahrensweise nicht mit deutschen Gesetzen zu vereinbaren. Zudem nahm Apple sich heraus erhobene Nutzerdaten mit anderen Informationen zusammenzuführen, um so einen vernetzten Datenpool anzulegen – auch dies ist unzulässig, da für die Kunden im Dunkeln bleibt, was genau mit ihren Daten geschieht und wie diese in Zukunft ausgenutzt werden.
Ein weiteres Problem stellte dar, dass Apple für sich das Recht beanspruchte Verbraucherdaten zu Werbezwecken an sogenannte, ominöse „strategische Partner“ weiterzugeben. Auch diese Verfahrensweise sei laut Landgericht Berlin ganz eindeutig rechtswidrig. Auch eine Klausel, die Apple und seinen Partnern erlaubte Standortdaten zu Werbezwecken zu verwenden, erklärte das Gericht für rechtswidrig.
Quelle: VerbraucherzentraleBundesverband
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