Verbraucherzentrale mahnt Telekom ab

Streit um die umstrittene DSL-Drosselung

Die Verbraucherzentrale des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen hat die Deutsche Telekom wegen ihrer umstrittenen Pläne zur DSL-Drosselung abgemahnt. Es geht in erster Linie darum, dass trotz Flatrate-Vertrag eine Klausel in die Vereinbarungen eingesetzt wird, die zu einer unangemessenen Benachteiligung der Verbraucher führe. So entspricht die Drosselung auf 384 kbit/s bei Überschreiten des monatlichen Datenvolumens beispielsweise bei einem VDSL-Kunden mit bis zu 50 Mbit/s satten 99,2 % – und das im Rahmen eines Angebots, das auch die Deutsche Telekom weiterhin als “Internet-Flatrate” bezeichnet.

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Weiterhin schreibt die Verbraucherzentrale NRW überaus kritisch: “Doch es kommt noch dicker: Die verbleibende Übertragungsrate von 384 kbit/s macht eine zeitgemäße Nutzung des Internets unmöglich. Während die Geduld der Kunden bereits beim Aufruf von Internetseiten oder dem Versenden von E-Mails oder Dateien auf eine harte Geduldsprobe gestellt wird, sind manche Online-Dienste praktisch nicht mehr nutzbar. So dürfte ein unterbrechungsfreies Anschauen von Internetvideos regelmäßig scheitern und auch das Musikhören oder Telefonieren via Internet nicht mehr ohne Qualitätseinbußen möglich sein. Greifen wie üblich mehrere Anwendungen des Endgeräts gleichzeitig auf das Internet zu oder nutzen gar mehrere Endgeräte gleichzeitig den Internetanschluss, droht die Verbindung an der Drosselung zu ersticken.”

Jetzt fordert die Verbraucherzentrale NRW von der Deutschen Telekom bis zum 16. Mai 2013 eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und die entsprechende Vertragsklausel zu entfernen. Andernfalls möchte man vor Gericht gegen die DSL-Drosselung bzw. die Volumenbeschränkungen vorgehen.

Quelle: VerbraucherzentraleNRW

André Westphal

Redakteur

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