
Die Consumer Electronics Association (CEA) hat die freiwilligen Vorgaben zur Nutzung des Begriffes „Ultra High-Definition“ (UHD) aktualisiert. Die Richtlinien gelten ab September 2014 und sollen sowohl Herstellern als auch Kunden Klarheit darüber bringen, was Geräte mit der Bezeichnung Ultra HD leisten können sollten. So sollten Fernseher und Monitore, die sich mit dem Begriff Ultra HD schmücken, etwa mindestens 3840 x 2160 Bildpunkte als Auflösung bieten, ein Format von 16:9 oder breiter anlegen und in der Lage sein HD-Inhalte auf Ultra HD hochzurechnen.
Als Schnittstelle sollte mindestens einmal HDMI mit Unterstützung für 3840 x 2160 Bildpunkte mit 24, 30 bzw. 50 Vollbildern pro Sekunde an Bord sein. Als minimale Farbtiefe gelten 8-bit.
Zusätzlich hat die CEA festegelegt, ab wann Hersteller von „Connected Ultra High-Definition Displays“ sprechen sollten. Hier sollte etwa Unterstützung für den Codec HEVC und Surround-Sound an Bord sein.
Jetzt arbeitet man noch an einem offiziellen Logo für UHD, das ähnlich Full HD bald Geräte deutlich erkennbar zieren soll.
Quelle: CEA
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