(Auszug aus der Pressemitteilung)
München, 7. Dezember 2005 – Im Zuge der europäischen Elektroschrott-Richtlinie 2002/96/EG, kurz WEEE (Waste Electrical and Electronic Equipment Directive), können Verbraucher in Deutschland ab dem 24. März 2006 unter anderem ihre ausrangierten NEC Monitore kostenlos an jeder kommunalen Wertstoffsammelstelle abgeben. Bisher musste der Verbraucher die Kosten für die Entsorgung selbst tragen. Um eine fachgerechte Entsorgung der Altgeräte zu sichern, werden die Produkte zukünftig mit einem speziellen Symbol, der “durchgestrichenen Mülltonne”, versehen sein. Zusätzlich wird der Verbraucher im Handbuch darüber informiert, dass elektronische Altgeräte zur Sammelstelle gebracht werden müssen und nicht über den Restmüll entsorgt werden dürfen. NEC Display Solutions hat einen gezielten Umweltplan im Unternehmen aufgesetzt, um die zeitgerechte Umsetzung der zahlreichen Anforderungen der aktuellen EU-Richtlinien, wie zum Beispiel auch die Verpackungs- oder RoHS-Richtlinie, für ganz Europa sicherzustellen. Die Umsetzung der WEEE Richtlinie muss in jedem Mitgliedstaat der EU in nationales Recht umgesetzt werden, eine EU-weit einheitliche Lösung wird es daher nicht geben. In Deutschland sind die Bestimmungen durch das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) in Kraft getreten.
Das im August in Kraft getretene ElektroG stellt die Umsetzung der WEEE-Richtlinie in deutsches Recht dar. Die Hersteller haben sowohl für eine umweltgerechte Gerätekonzeption als auch für die Rücknahme und Entsorgung der Altgeräte Sorge zu tragen. Das Prinzip des deutschen Gesetzes ist die geteilte Produktverantwortung. Das heißt, während die Kommunen die Altgeräte weiterhin wie gewohnt einsammeln, sind die Hersteller dazu verpflichtet die Organisation und die Kosten für die Abholung und Entsorgung der Altgeräte zu übernehmen. Mit dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz übernehmen die Hersteller somit Verantwortung für den gesamten Lebenszyklus ihrer Produkte: von der Fertigung bis zum Ende des Lebenszyklus des Geräts.
Für die praktische Umsetzung des ElektroG in Deutschland ist eine gemeinsame Stelle der Industrie beauftragt, die Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR), die durch das Umweltbundesamt am 6. Juli 2005 mit der Erfüllung hoheitlicher Aufgaben beliehen wurde. Seit dem 24. November 2005 müssen sich alle Produzenten und Vertreiber bei der EAR registrieren lassen. Die Registrierung der NEC Display Solutions Europe GmbH ist abgeschlossen und die Registrierungsnummer lautet: WEEE-Reg.-Nr. DE 27894704.
Aufgaben der Stiftung sind nicht nur die Registrierung der Hersteller, sondern auch die Aufnahme von Meldungen über die in Verkehr gebrachten Produktmengen und die Berechnung der Entsorgungspflichten des jeweiligen Produzenten. Anhand dieses errechneten Schlüssels, der sich neben anderem auch aus dem Marktanteil zusammensetzt, bestimmt die EAR, welcher Hersteller wie viele Altgeräte entsorgen muss.
Steht jetzt ab 24. März 2006 an einem Wertstoffhof ein Container mit Elektroschott zur Abholung bereit, wird dies der EAR gemeldet, die wiederum festlegt, welcher Hersteller diesen Container abholen und entsorgen lassen muss. NEC Display Solutions wird für diesen Fall mit einem großen überregionalen Entsorger zusammenarbeiten, da diese Container in ganz Deutschland verteilt stehen können. Bis zum 31. Dezember 2006 müssen für die einzelnen Produktgruppen festgelegte Verwertungs- und Recyclingquoten erreicht werden. Für den Erfolg des Gesetzes sind Hersteller, Entsorger und die EAR verpflichtet, jährlich bestimmte Daten, zum Beispiel über die Menge in Verkehr gebrachter Elektro- und Elektronikgeräte sowie Recyclingquoten an das Umweltbundesamt zu übermitteln.
Die Kommunen in Deutschland erfassen jährlich ca. 300.000 bis 400.000 Tonnen Altgeräte aus dem Elektro- und Elektronikbereich von Verbrauchern. Pro Jahr werden circa 1,1 Millionen Tonnen neue Geräte in diesem Bereich verkauft.
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