Fujitsu Siemens Computers fordert vom Gesetzgeber klare Regelung zum Urheberrecht

(Auszug aus der Pressemitteilung)

München, 15. Dezember 2005 – Fujitsu Siemens Computers, der führende europäische IT-Hersteller und Marktführer in Deutschland zeigt sich sehr enttäuscht vom heutigen Urteil des Oberlandesgerichts München, das eine pauschale Urheberrechtsabgabe auf PCs in Höhe von zwölf Euro bestätigt. Das Unternehmen kündigt an, nach Bewertung der Urteilsgründe und Abstimmung mit den an diesem Musterverfahren beteiligten Unternehmen Revision beim Bundesgerichtshof einzulegen.

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Zugleich fordert das Unternehmen ein entschiedenes Signal der Politik. Fujitsu Siemens Computers President & CEO Bernd Bischoff: „Das Gesetzgebungsverfahren zum Urheberrecht muss wieder mit voller Kraft aufgenommen werden. Wir fordern den Gesetzgeber auf, endlich eine klare gesetzliche Regelung zu schaffen. Denn es kann nicht angehen, dass die Urheberrechts-Verwertungsgesellschaften aufgrund veralteter Rechtsnormen ein digitales Produkt nach dem anderen mit Abgaben belegen.“

Fujitsu Siemens Computers, das von der Verwertungsgesellschaft Wort auf Zahlung einer pauschalen Urheberrechtsabgabe auf PCs verklagt wurde, fordert den Gesetzgeber nachdrücklich auf, klar zu stellen, dass für PCs als solche keine urheberrechtliche Abgabenpflicht besteht. Deutschland wäre das einzige Land in der Europäischen Union, das Urheber-Pauschalabgaben auf PCs erheben würde. In Österreich zum Beispiel stellte der Oberste Gerichtshof fest, dass keine Vergütungspflicht für Festplatten in PCs besteht.

Eine PC-Abgabe belastet außerdem die Verbraucher, die dann in Deutschland für einen PC deutlich mehr bezahlen müssten als in anderen Ländern. Das benachteiligt besonders Schüler und Studenten. Fujitsu Siemens Computers fürchtet zudem eine signifikante Verzerrung des Wettbewerbs zu Ungunsten des Handels in Deutschland. Denn wer seinen PC online im Ausland bestellt oder in einem anderen Land erwirbt, bliebe von der Abgabe verschont.