EU-Regelung zu wechselbaren Akkus in Smartphones wurde stark aufgeweicht

Premium-Geräte werden nicht betroffen sein

In der EU wird es neue Regelungen geben, die austauschbare Akkus für viele Produkte vorschreiben sollen, auch für Smartphones. Doch im finalen Entwurf ist die kommende Regelung jetzt deftig aufgeweicht worden, sodass sie weitgehend nutzlos verpuffen könnte – ähnlich wie zuvor etwa die praktisch nutzlosen Vorgaben für den maximalen Energiebedarf von Smart-TVs.

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So haben die Hersteller von Smart-TVs die Möglichkeit, ab Werk einen in der Bildqualität stark eingeschränkten Eco Mode zu aktivieren. Schaltet der Besitzer jenen aber ab, kann der Verbrauch sozusagen wieder frei durch die Decke gehen. Im Falle der Smartphones soll es nun so sein, dass es entscheidende Ausnahmen geben wird: Smartphones, die nach 500 vollen Ladezyklen noch mindestens 83 % und nach 1.000 Zyklen mindestens 80 % ihrer ursprünglichen Kapazität aufweisen, sind von der Regelung ausgenommen. Selbiges soll auch für wasserdichte Modelle gelten.

Der finale Entwurf der Gesetzesänderung der Europäischen Union ist damit im Grunde zahnlos. So wird sich zumindest bei höherwertigen Smartphones nichts am Status Quo ändern. Immerhin hebelt man so aber fest verbaute Akkus aus, wenn sie qualitativ nicht sonderlich bestechen. Auch müssen die Hersteller immer noch bestimmte Recycling-Quoten erfüllen.

Obendrein bleibt die Vorgabe für Wechselakkus für Geräte, bei denen die Akkus ohnehin leicht austauschbar gestaltet werden können – etwa bei E-Bikes und E-Scootern.

Quelle: WinFuture

André Westphal

Redakteur

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