AverMedia widerlegt Terratecs Ansprüche wegen Gebrauchsmusterverletzung

(Auszug aus der Pressemitteilung)

Dietzenbach / Taipeh, 5. April 2006 – AverMedia ist bekannt, dass Terratec (www.terratec.com) mehrere Pressemitteilungen in Deutschland veröffentlicht hat, die eine angebliche Verletzung des deutschen Gebrauchsmusters (Nr. 20 2005 017 348.7) der Terratec Electronic GmbH durch AverMedia behaupten. AverMedia widerspricht dem aufs Schärfste aus folgenden Gründen:

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  1. Terratecs deutsches Gebrauchsmuster Nr. 20 2005 017 348.7 wurde am 3. November 2005 beantragt und am 2. Februar 2006 eingetragen. Diese Eintragung findet naturgemäß bei Gebrauchsmustern ohne jegliche materielle Prüfung statt.
  2. Das Produkt, ein Hybrid USB-Stick TV-Tuner, wie in Terratecs Gebrauchsmusterschrift beschrieben, war bereits zur IFA 2005 im September in Deutschland von anderen Firmen entwickelt und vorgestellt worden. Dem Markt war diese Technologie somit schon zwei Monate bekannt, bevor Terratec das fragliche Gebrauchsmuster beantragt hat. AverMedia ist der Auffassung, dass Terratecs Gebrauchsmuster bei einer eingehenden Prüfung des Patentamts gelöscht wird.
  3. Tatsächlich hat AVerMedia noch nicht einmal mit dem Vertrieb eines solchen Produktes begonnen, für welches Terratec einen Gebrauchsmusterschutz beansprucht.
  4. Keines der von AVerMedia derzeit angebotenen Produkte verletzt irgendwelche angeblichen Rechte von Terratec.
  5. AVerMedia investiert selbst große Summen in die Forschung und Entwicklung eigener Produkte. AVerMedia besitzt weltweit mehr als 50 eingetragene Patente, darunter auch in Deutschland, und hat mehr als 100 weitere Patente bereits angemeldet. AVerMedia respektiert vollkommen den Schutz geistigen Eigentums und wird seinerseits rechtliche Schritte einleiten, um seinen eigenen Ruf zu schützen und Schadensersatzansprüche gegen Terratecs falsche Anschuldigungen geltend zu machen.