Erst gestern wurde berichtet, dass AMD künftig auf die Bezeichnung ‚Fusion‘ als Oberbegriff für seine Prozessoren mit integrierter Grafik verzichtet. Heute nun ist ein möglicher Grund für diesen Schritt bekannt geworden. Offenbar besitzt der Schweizer Hersteller Arctic die Markenrechte an ‚Fusion‘ und hat inzwischen rechtliche Schritte gegen AMD eingeleitet.
Arctic (früher: Arctic Cooling) vertreibt Netzteile mit dem Namen Fusion
und besitzt dafür wohl auch die entsprechenden Markenrechte. Nach eigenen Angaben hat Arctic AMD schon am 20. September entsprechend abgemahnt. Abmahnungen von Händlern und Distributoren, die diese Bezeichnung für den Vertrieb von AMDs Produkten verwenden, hat es aber noch nicht gegeben. Allerdings hat Arctic zu einer ganzen Reihe von (Groß-)Händlern schon Kontakt in diesem Zusammenhang aufgenommen. Die Schweizer stellen aber klar, dass noch kein Händler abgemahnt worden sei – auch weil es wohl schon gegensätzliche Berichte gab.
Wie die Kontaktaufnahme von Arctic aussieht, ist unklar. Man darf aber wohl davon ausgehen, dass die Händler aufgefordert wurden, die Verwendung der Bezeichnung Fusion
zu unterlassen.
Nach Auskunft von Arctic hat sich AMD bislang darauf zurückgezogen, dass (Zitat) „AMD die Bezeichnung Fusion
für die Chips und Chipsätze gar nicht selbst verwenden würde. Wenn, sei dies unautorisiert durch die jeweiligen Händler und Distributoren geschehen.“ Damit würde AMD laut Arctic aber nur die Verantwortung an die Händler weitergeben. AMD selbst weigere sich, entsprechende Daten offen zu legen.
Wann sich Arctic und AMD über Fusion
vor Gericht treffen, ist noch nicht bekannt.
Quelle: E-Mail
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