Nvidia & Samsung legen Streit bei

Langer Patentstreit durch Einigung beendet

Vor zwei Jahren hatte Nvidia versucht, sämtliche Importe von Samsung Galaxy Smartphones und Tablets nach Nordamerika verbieten zu lassen, weil diese Geräte angeblich eine ganze Reihe von Patenten von Nvidia verletzen. Nun wurden diese Verfahren in beiderseitigem Einvernehmen beendet. Nvidia gab bekannt, dass sich beide Firmen geeinigt haben.

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Damit sollen alle anhängigen Rechtsstreitigkeiten beendet werden.
Die Einigung umfasst Verfahren an einigen verschiedenen Gerichten an unterschiedlichen Standorten in den USA. Ursprünglich hatte Nvidia Klage gegen Samsung in Delaware und bei der Internationalen Handelskommission der USA eingelegt. Kurz danach hat Samsung Gegenklage in Virginia eingelegt und behauptet, Nvidia sei derjenige, der Patente verletzen würde. Später hat Samsung Nvidia sogar der irreführenden Werbung angeklagt, weil Nvidia behauptet hat, der Tegra K1 Mobilchip sei zum damaligen Zeitpunkt der “schnellste Mobilprozessor der Welt”.
Letztes Jahr dann wurde berichtet, dass die Gerichtsverfahren nicht so gut für Nvidia laufen würden. Im Juni 2015 musste Nvidia einige seiner Anschuldigungen zurücknehmen und gab zu, dass Samsung einige der ursprünglich betroffenen Patente nicht verletzen würde. Im Dezember kann es dann ganz dicke für Nvidia, als ein Richter entschied, dass nicht Samsung Patente von Nvidia verletzen würde, sondern das Nvidia derjenige sei, der gegen Patentrecht verstoße.
Daraufhin verlangte Nvidia eine Entscheidung vom gesamten Richterstab.
Die nun vollzogene Einigung lässt darauf schließen, dass Nvidia mit seinem Widerspruch zumindest einige Erfolgsaussichten gehabt hat, ansonsten hätte sich Samsung wohl nicht auf die Einigung eingelassen.
Die Einigung enthält kein besonderes Patentabkommen, wie es sonst üblich ist, und auch keine monetären Zahlungen. Abgesehen von der gegenseitigen Lizensierung einiger nicht genannter Patente gehen Nvidia und Samsung nun einfach getrennter Wege und keiner ist dabei reicher geworden – sieht man von den beteiligten Rechtsanwälten ab.

Quelle: Nvidia

Frank Schräer

Herausgeber, Chefredakteur und Webmaster

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