
Google muss sich aktuell weltweit mit diversen Untersuchungen durch die jeweils zuständigen Kartellwächter auseinandersetzen. Mal drehen sich die Vorwürfe um die Provisionen im Play Store, mal um Android als Plattform und Googles Einfluss auf selbige. Doch auch um Googles Macht im Online-Werbemarkt gibt es rechtliche Auseinandersetzungen. Schon vor mehreren Jahren wiederum brummte die EU Google eine Strafe von 2,42 Mrd. Euro auf. Stein des Anstoßes war Google Shopping. Ein neues Urteil einer höheren Instanz bestätigt nun die Rechtmäßigkeit der damaligen Entscheidung.
So hatte Google bereits einmal Berufung eingelegt. Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird das ein weiteres Mal der Fall sein. Dann kann Google noch vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) auf ein abweichendes Urteil hoffen. Es geht dabei im Kern um Googles frühere Anzeige der Ergebnisse aus Google Shopping über anderen Suchergebnissen zu Produkten. Laut den EU-Wettbewerbshütern habe Google dadurch andere Anbieter benachteiligt – etwa Preisvergleichsportale.

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Google hat diese Modalitäten zwar mittlerweile angepasst, die Strafe steht aber immer noch im Raum. Dabei wusch man sich in Unschuld: Man sei gar nicht im Markt für Shopping dominant, vielmehr treffe das auf Amazon zu. Der Argumentation wollten die Richter aber bisher nicht folgen. Sollte Google nun abermals in Berufung gehen, wäre eine finale Entscheidung erst in einigen Jahren zu erwarten. Dabei dürfte Google so oder so die Strafe aushalten können. Die Umsätze und Gewinne des Unternehmens sorgen für ausreichend Mittel in der Hinterhand.
Quelle: Curia Europa
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